Full text: Allgemeiner Teil (6. Band, 1. Teil)

Mittelklassen in Sachsen. 
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2. Die gelegentlichen Beobachtungen aus der Geologie der Heimat und die Schilde- 
rung der erdumbildenden Kräfte im Rahmen der elementaren Länderkunde haben eine 
hinreichende Tatsachengrundlage geschaffen, auf der die Bedeutung erdgeschichtlicher 
Vorgänge für das Verständnis der Oberflächenformen erkannt werden kann. So mag be- 
reits beim Gesamtüberblick über Europa einiges über Gebirgsbildung und die erdgeschicht- 
lichen Hauptereignisse entwickelt und eine stark vereinfachte Übersicht der Erdperioden 
eingeprägt werden, 
3. Im übrigen ist im Rahmen der Länderkunde Gelegenheit, Fragen aus der allge- 
meinen Erdkunde zu erörtern, ohne daß dabei irgendeine systematische Übersicht an- 
gestrebt würde. 
4. Bei der Betrachtung der einzelnen Länder ist stets besonderes Gewicht auf die 
wirtschaftlichen und geistigen Beziehungen zu legen, die Deutschland zu ihnen hat, 
Untersekunda (2 Stunden). Das Deutsche Reich, seine Einzellandschaften, seine 
völkische, religiöse und politische Gliederung, seine Volkswirtschaft. Deutschlands koloniale 
und weltwirtschaftliche Betätigung. Anleitung zum Gebrauch der Reichskarte 1:100000. 
I. Bei der einleitenden Gesamtbetrachtung über Lage und Klima soll Gelegenheit 
genommen werden, die Haupttatsachen der Globuslehre und der astronomischen Erd- 
kunde zu wiederholen. 
2. Aus dem naturkundlichen Unterricht sollen Grundbegriffe der allgemeinen Geologie 
die Übersicht über die erdgeschichtlichen Perioden und die Grundsätze geologischer Karten- 
darstellung bekannt sein, Der landeskundliche Unterricht hat die Aufgabe, die geologische 
Übersichtskarte Mitteleuropas bei der Erklärung der Landschaftsformen möglichst oft 
heranzuziehen, 
3. Die eingehende Landschaftskunde soll ursächliche Verknüpfung der Einzeltat- 
sachen anstreben und dabei das Naturbild ebenso berücksichtigen wie das geschichtlich 
gewordene Kulturbild. 
4. Das engere Vaterland ist besonders zu berücksichtigen. Es wird erwartet, daß 
unterdessen einige der wichtigsten sächsichen Landschaften durch gemeinsame Reisen 
allen Schülern bekannt geworden sind. Solche Reisen dürfen nicht einseitig nur die Eigen- 
art des Geländes berücksichtigen, sondern müssen auch die Siedelungsformen und wirt- 
schaftlichen Verhältnisse würdigen, 
5. Gewiß gehört die Kenntnis vieler Ortsnamen nicht zum Wesen erdkundlicher Bil- 
dung; aber der Unterricht darf sich der Verpflichtung nicht entziehen, den vielen aus U II 
ins praktische Geschäfts- und Beamtenleben tretenden Schülern ein hinreichendes Maß 
rein topographischer Kenntnisse mit auf den Weg zu geben. Ein gutes Mittel hierzu ist 
die Einübung der Haupteisenbahnlinien unter Verwendung von Karte und Fahrplanbuch, 
Obersekunda (2 Stunden). Grundzüge der allgemeinen Erdkunde: Landformen, 
Meereskunde. Klimalehre. Verbreitung der Lebewesen, besonders der Pflanzenwelt auf 
der Erde. Im Anschulß daran zusammenfassende Wiederholungen aus der Länderkunde 
unter Betonung der physischen Verhältnisse. Die amtlichen Kartenwerke und ihre Ent- 
stehung. Das Wichtigste aus der Netzentwurfslehre. 
ı. Die naturwissenschaftlichen Grundlagen der allgemeinen Erdkunde erarbeitet der 
naturkundliche und physikalische Unterricht in den Klassen 0 H1 bis.O II. Der erdkund- 
liche Unterricht hat sie aber nochmals klarzustellen und seinen besonderen Zwecken ent- 
sprechend umzuordnen. 
2. Dringend zu warnen ist vor einem Lehrverfahren, das in der losen Aneinander- 
reihung naturwissenschaftlicher Einzeltatsachen das Wesen der allgemeinen Erdkunde 
sieht. Das Wesentliche der erdkundlichen Auffassung bleibt unter allen Umständen 
1. die räumliche Zusammenfassung gleichartiger Erscheinung in großen Überblicken,
	        
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