Full text: J. C. Nelkenbrecher's allgemeines Taschenbuch der Maaß- ,Gewichts- und Münzkunde

—A 
Vorwort. 
In der Tabelle der Silbermünzen finden sich 
viele Feingehalte mit einem Sternchen bezeichnet, wo— 
durch angedeutet werden soll, daß hierbei das Probir— 
verfahren mittelst Auflösung des Silbers oder auf nassem 
Wege, anstatt der bisherigen Gehaltsbestimmung mit 
Hülfe der Kapelle oder auf trockenem Wege in Anwen— 
dung gekommen ist. Dieses im Jahr 1830 zuerst in 
Frankreich neu eingeführte Probirverfahren macht eine 
größere Genauigkeit und Ueberstimmung möglich und 
giebt den wahren Silbergehalt, also einen höheren (und 
war in den Mittelgehalten bis zu 2 Grän, nach oben 
und unten aber wieder abnehmend), als die Kapelle an. 
Da jedoch dieses Verfahren, mit wenigen Ausnahmen, 
im Silberhandel in Deutschland noch nicht eingeführt 
ist, so haben alle auf Untersuchung gegründeten Gehalte 
nach der Kapelle jetzt noch angegeben und diejenigen 
Münzen, bei denen die neue Gehaltsbestimmung, so viel 
man in Erfahrung bringen konnte, eingetreten ist, auf 
irgend eine Art bemerklich gemacht werden müssen, 
welche also auf der Kapelle einen geringern Gehalt er⸗ 
warten lassen. 
In denjenigen Zollvereins-Staaten, wo man im 
Jahr 1837 zum 245 Guldenfuß übergegangen ist, find 
die bis dahin im 24 Guldenfuß ausgebrachten 24, 12 
und auch wohl 6.Kreuzer-Stücke, mit Beibehaltung ihrer 
Geltung im Umlauf geblieben. Es ist daher bei diesen 
Münzen unter dem ursprünglich gesetzmäßigen, auch der 
gegenwaͤrtige Umlaufs-Werth mit aufgenommen. Eben 
so ist bei der Silber-Scheidemünze der Realenwerth, d. h. 
der innere Silberwerth, und daneben der Nominalwerth, 
d. h. ihre Geltung, angezeigt worden. 
Im Anhang zu diesen Tabellen findet man endlich 
noch die russischen Platina-Münzen aufgeführt. 
In mehreren deutschen Staaten, welche sich früher 
des 24 Guldenfußes bedienten, gegenwärtig aber den
	        
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