Cartagena. Cassel (Kaffel). 117
Wegen der wirklich geprägten Münzen sehe man die Tabellen.
In Wechselgeschäften richtet man sich nach Frankfurt a. M.
Das Wechselrecht Badens ist mit einigen Aenderungen dem fran⸗
zösischen gleich, so wie das Gesetzbuch des Großherzogthums
überhaupt nach dem von Frankreich gebildet ist. Der Uso ist
daher 30 Tage nach der Ausstellung des Wechsels, und Respect⸗
tage finden nicht Statt. Ein Wechsel, unbestimmt in die Messen
gezogen, ist den Tag vor dem letzten Meßtage, und wenn sie nur
einen Tag dauert, an demselben Tage fällig. Ist der Verfalltag
ein Feiertag, muß am vorhergehenden Tage bezahlt werden.
Handelspapiere der hiesigen Saatsschulden, die auch auf
der frankfurter Börse dorkommen, bestehen in:
1) 35 pCEtgen Rentscheinen, deren Zinsen am 1J. April und
1. Oktober fällig sind, und meist über pari stehen.
2) in 50 fl. Loosen aus einer Anleihe vom Jahre 1820,
pon 5 Mill. fl. im 24 fl. Fuß (100,000 Part. Obligationen à
50 fl.) bei Haber in Carlsruhe und Goll und Söhne in Frank⸗
furt a. M., die 1843 gänzlich verloost sein sollen und deren
Cours jetzt (Februar 1841) circa IIO fl. pr. 1 Loos ist; und
3) in einer neuen Anleihe vom 30. Juli 1840, ebenfalls
pon 5 Mill. fl. bei den genannten Banquierhäusern und bei Roth⸗
schild, die, gleich der vorigen, in 100000 Loosen à 50 fl. ver⸗
theilt sind, und deren Ziehung im September 1865 beendigt sein
soll. Für ein solches Loos gab man in genannter Zeit 49 —50 fl.
Cartagena,
ein vortrefflicher Hafen in der Republik Columbia, am atlan⸗
tischen Meere, treibt Perlenfischerei und ist ein ansehnlicher
Handelsplatz mit 31000 Einwohnern, der die Fremden wegen
Ausfuhr der unter Caraccas aufgeführten Artikel interessirt.
Man rechnet hier nach
Piastern zu 8 Reales, und hat Wechsel, Maaße und Ge⸗
wichte wie unter Caraccas.
Cassel (Kassel),
an der Fulda, Hauptstadt des Kurfürstenthums Hessen, in der
Provinz Niederhessen, mit ansehnlichen Fabriken und nicht un—⸗
bedeutendem Handel, zählt an 26,500 Einwohner.
Maaße.
Längenmaaß.
Der neue kurhessische Fuß — 127,536 pariser Linien II
Zoll preuß.). Der Fuß wird getheilt in 12 Zoll à 12 Linien.