Full text: J. C. Nelkenbrecher's allgemeines Taschenbuch der Maaß- ,Gewichts- und Münzkunde

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Frankfurt am Main. 
Die veränd. Val. u. empfängt d. feste Val. neee 
F 
Hamburg k. S. 
(auch 2 Mt. 
oder 
Leipzig k. S. 
(a. in d. Messe 
London k. S. 
(a. 2 Mt. 
oder 481. Batzen Wechssg.⸗ 1⸗⸗ 
Lyon ek. S.. Thlr. Wechselg.-300 Franken. 
oder.. fl. ⸗ -200 ⸗ 
Paris k. S.. Thlr. ⸗ 300 77,26 
a. 2Mt.) 
oder 78 fl. ⸗ ⸗200 
Wieni HrrtiS. 993 ⸗ IOOf. i. 20 Xr. 100,36 
12464 Thlr. Wechselg. fur 300 Mk. Bco. 
obeb Msels 14467 
1464* fl. ⸗ 3*— * 
1043 Xr. i. 24 fl. Fuß ⸗ 1I1Thlr.i. 
5 10286 
1484 Thlr. Wechselg.⸗ 223 Liv. Strl. 
28h chselg 4 147.9 
Der Wechsel-Uso ist 14 Tage nach der Acceptation; in der 
der neuern Zeit aber kommen solche Tratten nur selten vor; 
man trassirt gewöhnlich auf bestimmte Tage, auf Wochen oder 
Monate. Respecttage sind 4, mit Ausschluß der Sonn- und 
Feiertage. Wechsel hingegen: 1) die auf Sicht, oder einige Tage 
nach Sicht gestellt sind, 2) die keinen Acceptanten haben, 3) do⸗ 
micilirte Wechsel und endlich 4) diejenigen, welche nach dem 
Protest von einem Dritten intervenirt werden, genießen keine 
Respecttage. Die Acceptation der Wechsel muß, wenn diese 
nicht in die Messen lauten, bei der Prasentation erfolgen, doch 
darf man dem Bezogenen eine Frist von J bis 2 Posttagen ge— 
statten. Briefe in die Messen gezogen, unbestimmt oder auf 
die zweite oder dritte Woche, mussen bis Dienstag Vormittag 
d Uhr der zweiten Woche, was auf die erste Woche lautet, am 
Montag dieser Woche angenommen oder protestirt werden. Bei 
Tratten von Plätzen, wo die Acceptation gesetzlich erst 14 Tage 
por der Verfaͤllzeit geschieht, als z. B. aus dem Königreich 
Bayern, wird bisweilen auch hier, gegenseitig, nicht früher accep⸗ 
tirt. Alle angenommenen Wechsel müssen am Sonnabend der 
zweiten Woche bezahlt sein, sonst muß noch vor Abend protest 
aufgenommen werden. Ausgenommen solche Briefe, die aus— 
drücklich auf die dritte Woche zahlbar gestellt sind. 
Jeder hier zahlbare Wechsel muß gestempelt sein, diese 
Stempel-Abgabe beträgt * pr. Mille.
	        
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