Königsberg. 205
Getreide, Hanf, Leinsaat ꝛc. wird nach der Last von 24
Tonnen, 564 Ausmaaß oder neuen berliner Scheffeln, 60 Ein⸗
maaß oder alten Scheffeln (à 2609 pariser Kubikzoll), 240
Vierteln, 960 Metzen verkauft, und soll an Roggen 4560
Pfund wiegen. Hanf- und Leinsaat wird eigentlich nach Ton⸗
nen verkauft.
Vom Weinmaaß wird ein Both zu 135 Pipe, 2 Oxhoft,
4 Ohm, oder 12 Anker, der Anker aber zu 30 berliner Quart
gerechnet. Das Quart enthält 57,723 pariser Kubikzoll: der
ehemalige Stoof 72,2 pariser Kubikzoll.
Vom Biermaaß wird die Last zu 6 Faß oder 12 Tonnen,
die Tonne zu 100 berliner Quart gerechnet.
Vom Handelsgewicht hat 1 Schiffpfund 3 Centner, 10 große,
16* kleine Stein, 20 Liespfund, 330 berliner Pfund. Das kö—
nigsberger Pfund war — 381.238 Gramme, dle alte Silber⸗
mark — 190,619 Gramme.
Es ist üblich, daß, wenn Königsberger von Polen kaufen,
diese den erstern 4 bis 5 pCt. Gutgewicht zugestehen.
Nach Schiffpfd. verkauft man Pott- und Waidasche, Eisen,
Stockfisch ꝛc.; nach dem großen Stein Flachs, Hanf und Hanf—
werg, Wachs, Talg, Blei und Zinn.
Gold- und Silbergewicht ist die preußische Mark. Verar⸗
beitetes Silber, mit 2 Kronen und einem Kreuz bezeichnet,
hält 12 Loth fein.
Von zählenden Gütern rechnet man:
1 Last Flachs oder Hanf zu 6 Schiffpfund oder 60 gro⸗
ßen Stein.
1 Last span. oder franz. Salz, lose aus dem Schiff 18,
aus dem Speicher gepackt aber 16 Tonnen, oder auch 60 Cent—⸗
ner à 100 Pfund, oder 6000 Pfund.
1 Last Asche, Bier, Dorsch, Häring, Honig, Fleisch, Meth,
Pech, Theer, hat 12 Tonnen.
lLast grüne oder schwarze Seife 3 Tonnen oder 12 Viertel.
Tonne Häring 13 Wahl à 80 Stück oder 1040 Häringe.
lTonne Meth 4 Viertel oder 100 Quart.
1 Tonne Butter 4 Viertel oder 8 Achtel, und 1 Achtel zu
10 Pfund mit Holz, Tara 7 Pfund, also 33 Pfund netto.
1 Zimmer Zobel oder Marder zu 40 Stück.
1 Spuhl Garn 2 Stück, 4 Toll, 40 Gebinde, 1600 Faden.
und
Münzen.
Königsberg rechnet wie Berlin, nach Thalern zu 30 Silbergr.
à 12 Pfennigen im 14 Thaler Fuß. Im gemeinen Leben be—
dient man sich noch, der früheren Munz-Eintheilung gemäß,
der Gulden, à 10 Silbergr., wopvon 3 Stück 1 Thaler machen.