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London.
Subscription gebildet, wobei 3 pCtige Consols, 3 pCtige re⸗
ducirte Annuitäten, so wie Schatzkammerscheine angegeben
werden konnten. Es wurde festgesetzt, daß sie, vom 9.
April 1829, nach 6 monatlicher Kündigung, rückzahlbar
sein sollen.
31 pCtige reducirte Annuitäten. Dieser Fonds entstand im
Jahre 1824, durch eine Reduction der allen Annuitäten.
3RpCtige neue Annuitäten. Die Begründung derselben
geschah im Mai 1834, und zwar durch Convertirung der
früheren 4 pctigen Annuitäten. Sie wurden den bereits
bestehenden 33 pCtigen zugefugt und durften vor 184
nicht gekündigt werden.
Bank⸗Stocks. Sie sind zum Theil die ältesten Stocks des
Landes und bestehen aus dem im Jahre 1694 von der
Bank bei ihrer Begründung dem Staate gemachten An⸗
lehn von 1,200,000 Liv. Sterl., so wie aus vielen späteren
Vorschüssen diefer Bank an die Regierung von England.
Südsee-Stocks. Dieser Fond ist noch ein Rest von dem
Kapital, welches der Staat der ehemaligen Südsee-Kom—
pagnie schuldet. Die Gefellschaft kreibt längst keinen Han⸗
del mehr, ihr Vermögen ist aber in den Händen der Re—
gierung geblieben, von welcher dassfelbe als eine⸗ reine
Staatsschuld betrachtet und regelmäßig verzinst wird. Die
Directoren der Suüdsee-Kompagnie haben sich jetzt nur mit
der Verwaltung des Gesellschafts-Kapitals, mit der Ueber—
tragnng der Actien und Auszahlung der Dividenden zu
beschäftigen.
Südsee-Annuitäten. Sie gehören zu den vorigen Papie⸗
ren und sind bei der Absonderung vom eigentlichen Han⸗
delsvermögen, von 4 und 31 auf 3 pEt. reducirt worden.
kange Annuitäten. Sie bestehen in Belohnungen, welche
der Staat für mancherlei Verdienste, hauptsaͤchlich aber
in Prämien, die derselbe an die ersten Subfcribenten frühe⸗
rer Anleihen ertheilt hat. Sie sind zu verschiedenen Zei⸗
ten und auf verschiedene Zeiten bewilligt worden, und
die im Coursblatte dabei vermerkten Zahlen zeigen die
Jahre an, in welchen diese Renten erlöschen.
Zur unfundirten englischen Schuld gehören vorzüglich die
Exchequer-Bills, oder Schatkammerfcheine. Die ersten Ausga⸗
ben dieser Papiere erfolgten im Jahre 1696, um bei den
damaligen großen Umpraͤgungen der Münzen den Mangel
des baaren Geldes zu ersetzen. Seitdem aͤber finden fast
jährlich neue Emissionen mit Bewilligung des Parliaments
Statt, wodurch die Regierung im Voraus erhebt, was sie
zu den laufenden Staatsausgaben bedarf, ehe sie über die
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