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Madrid.
piaster bei Gebhardt in Paris, vom Jahre 1823, in
33,500 Ahschnitten zu 200 Piaster. Sie wurden in 20 Se—
rien getheilt, von denen jährlich eine in Paris zurück ge—
loost werden sollte.
5 pCtige perpetuirliche Renten, in Apoints von 200, 500,
800, 1000 und 2000 Piaster Kapital. Hiervon gab es
auch pariser und holländische Certificate (letztere durch
Umtausch der älteren holl. Obligationen, siehe oben) zu
10, 25, 40, 50 und 100 Piaster Renten, der Piaster zu
5 Fros. 40 Cmns. gerechnet. Die Rente betrug ursprünglich
(1826) 40 Mill. Piaster, doch wurden zu Rückzahlung
und Zinsen immer wieder neue Scheine ausgegeben.
Inscriptionen auf das große Buch. Nach einem Decret
oom Januar 1829, sollte die ganze spanische Schuld regu—
lirt, die rückständigen Zinsen zum Kapital geschlagen, die
consolidirte ins große Buch, und die nicht consolidirte in
2andere Bücher (füur die verzinsliche und nicht verzins—
liche Schuld) eingetragen werden. Hierauf erfolgte 1834
die Convertirung und Herabsetzung der Schuld auf 3 activ
oder verzinslich und 4 passiv oder unverzinslich. Für den
größten Theil der vorgenannten Papiere gab nun die Re—
gierung: 1) neue Obligationen durch Ardoin (active oder
Ardoins genannt) in Abschnitten zu 4800, 2400, 1200,
800 und 400 Piaster aus, wovon die Zinsen am J. Mai
und J. November in Madrid, Paris und London bezahlt
werden sollten, doch seit 1836 rückständig sind. 2) Passive
Schuüldbriefe zu denselben Abschnitten, die man, vom 2. Mai
1836 an, durch jährliche Verloosungen in die active Schuld
aufzunehmen versprach. 3) Dittérées oder aufgeschobene
Schuld-Obligationen, gegen rückständige Zinsen, welche in
12 Jahren in die active Schuld eingerückt werden sollten.
Statt dieser versprochenen Verminderung aber sind 1835
wieder für 450 Mill. Realen neue Ardoins erschienen, so wie
in den darauf folgenden Jahren noch verschiedene andere An—
leihen fur die königliche Regierung, wie für Don Carlos auf⸗
genommen wurden.
Außerdem giebt es eine Gattung von Staats-Obligatio⸗
nen oder Schatzkammer-Scheinen unter dem Namen „Va—
les reales“, welche die Stelle des spanischen Papiergeldes ver—
treten. Diese waren ursprünglich Anweisungen auf die aus
Amerika kommenden Silber-Piaster und werden in Madrid mit
1pCt. verzinset. Im Jahre 1834 verfügte ein königliches De—
cret die Eintheilung der Vales in consolidirte, verzinsllche, und
nicht consolidirte, unverzinsliche. Beim Umtausch der alten Va-
les gegen neue gab man die consolidirten in Abschnitten zu 50,