Full text: J. C. Nelkenbrecher's allgemeines Taschenbuch der Maaß- ,Gewichts- und Münzkunde

München. 
289 
1Centner— 5 Stein 100 Pfund—3200 Loth 12800Quentchen. 
1⸗ — 30 ⸗ — 640 ⸗— 2560 
2⸗ 32 ⸗ — 128 
— 
In Rheinbaiern 1 Quintal — 100 Kilogramme. 
Muͤnzen. 
Man rechnet nach 
Gulden zu 60 Kreuzern à 4Pfennige, 244 Gulden auf die 
oreußisch-kölnische Mark. 
Wechsel und Fondscourse werden hier nach den augsburger 
Usancen notirt und berechnet. 
Von den Wechselgesetzen ist Folgendes zu bemerken: Uso— 
Wechsel sind 15, 3X Uso, 8, 15 Uso, 23 und 2 Uso 30 Tage nach 
der Unnahme des Wechsels zahlbar. Briefe à dato gezogen, 
werden erst 14 Tage vor der Verfallzeit angenommen. 
Es ist Gebrauch nur an einem Tage in der Woche, und 
zwar am Montag zu zahlen, und es werden daher alle Wech⸗ 
fel, die in der Zwischenzeit faͤllig sind, am nächsten Montag, die 
aber am Zahltlage selbst verfallen, erst am darauf folgenden 
Montag eingelöst. Außer den Zwischentagen (von einem Mon— 
tag zum andern) finden keine Respectfristen Statt. 
Im Fondsgeschäft kommen auf hiesiger Börse vor: 
Baiersche 4 pCtige und 35 pCtige (sogenannte liquidirte) 
Obligationen, à 100, 500 und 1000 . im 24 fl. Fuß mit halb⸗ 
ijährigen Zinscoupons. 
Die 31 pCtigen entstehen durch die Convertirung der — 
pCtigen, von welchen. seit 1835, jährlich 3 Mill. fl. umgetauscht 
werden. 
Münchener Stadtschuldscheine à 21pCt. Zinsen und eben—⸗ 
falls zu 100, 500 und 1000 fl. 
Bankactien der baierschen Hypotheken- und Wechselbank 
(Man sehe unten.) 
Ueber Promessen, Eisenbahn- und Ludwig-Donau-Main⸗ 
KanalActien, so wie über mehrere fremde Fonds sehe man 
Augsburg: Seite 42 und 43. 
Baiersche Hypotheken- und Wechselbank. 
Die Anstalt wurde im Jahre 1835 von einer Privat-Ge⸗ 
sellschaft durch Aufnahme von 20,000 Actien à 500 fl. im 
24 f.Fuß gebildet, und steht unter dem Schutze und der Ober⸗ 
aufsicht der Staaisregierung. Von dem Fond (10 Mill. fl.), 
den die Bank bis auf das Doppelte erhöhen darf, sind 4 zu 
Hypothekar⸗ Darlehn à 4 pCt. bestimmt, und zwar im Annui⸗ 
säten System. Nur in Ermangelung einer den Statuten 
entsprehenden Zahl von Annuitaͤten-Gesuchen werden auch 
Taschenb. f. Kaufl. 16te A. 19
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.