Neapel
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sind Stücke von 12 Carlini (der in Sicilien gebräuchliche
Scudo), 6 Carlini (ein halber Scudo oder Fiorino), und
einfache und doppelte Carlini. Der Ducato in Silber, von
10 Carlini, wiegt 515 neapolitanische Grani oder 477,4 hol-⸗
ländische As und hat z Theile Gehalt; es gehen demnach
10.I88 auf eine rauhe, und 12,2285 auf eine feine kölnische
Mark. Der Ducato wird hier 26,161 holländische As fein
Gold und 397,83 As fein Silber gewürdigt; es verhaält sich
daher das Gold zum Silber, wie 1 zu 15,207.
In Kupfer:
publicas, ganze und halbe, zu 18 und 9 Cavalli. —
Grani, ganz und halbe, oder Tornesi, zu 12 und 6 Cavalli.
Quattrini zu 4, Stücke zu 3 Cavalli, und 1 Cavallo-Stücke.
Jetzt werden nur 4, 1,24 und 5 Grani-Stücke ausgeprägt.
Für die ausländischen Gold- und Silbermunzen ist seit
dem 28. Mai 1818 umstehender Tarif zur Sicherstellung des
Handels bekannt gemacht. Derselbe enthält das neapolitanische,
ficilianifsche und metrische Gewicht von jeder Muünzsorte, ihren
Gehalt in 1000 Theilen und Werth, einzeln und nach dem
Gerichte. Die Bank beider Sicilien nimmt hiernach die Gold—
und Sisbermunzen an, und zahlt dafür den Werth in neapo—
litanischen Gold- und Silbermünzen.