Full text: J. C. Nelkenbrecher's allgemeines Taschenbuch der Maaß- ,Gewichts- und Münzkunde

322 
Paris. 
Wae Feste Valuta. 41 
Na Freos. für 100 Silber 399,90 
Rubel 
12 — 720ms.⸗ LIOnciav. 
3Duc. 
i2 65-4oOnciav. 12,75 
3Duc. 
18p. (Verlust,) d.h. 994Prs. baar“ 100 
für 100 Frs. in Wechseln auf 
Lyon, Bordeaux u. s. w. 
IE.P., d. h. 418 Disconto auf 
ein Jahr, od. 138 auf 90 Tage 
datfo 
Petersburg . 
Messina .. 
Palermo. 
Lyon à 
e 30 T.d 
darseille 
Montpell. auch 
90T. 4 
Man notirt auch: 
Basel 
Lausanne— 
8 Verlust, d. h. 994 Frs. baar, 
für 100 Frs. in Basel u. Lau— 
sanne; wobeifeststeht: 27 schw. 
Frs.40 franz. Frs. 
Verlust, d, h. 99 Frs. baar, für 
100 Frs. in Genf. 
Venedig... .1 86 Frs. für 100 österr. Lire. — 86,61 
Paris zieht auf andere Plätze gewöhnlich à 30 oder à 
90 Tage nach dato und für beide Sichten enthalten die Cours— 
zettel Rubriken. Auf Lissabon, Porto, Petersburg, Marseille, 
Messina und Palermo meist à 90 Tage dato. Auͤf inlaͤndische 
Oerter auch nach Sicht (à vuéo). 
Wechselgesetze fuür ganz Frankreich, nach dem Code de 
Commercqce (Handelsgesetzbuch). 
Uso ist 30 Tage, vom Tage nach dem Datum des Wech⸗ 
sels gezählt. Man trassirt auch auf einen, oder mehrere Ufo 
nach Sicht. A Vista Briefe sind gleich nach der Präsentation 
zahlbar, so wie alle Wechsel entweder bei der Vorzeigung, oder 
spätestens 24 Stunden nach derselben, angenommen oder pro— 
testirt werden müssen. Die Verfallzeit eines Wechsels auf 
einen oder mehrere Tage nach Sicht, auf einen oder mehrere 
Monate nach Sicht, auf einen oder mehrere Uso nach Sicht, 
wird durch das Datum nach der Acceptation oder des Pro⸗ 
ktestes, sogenannter Mangel Annahme, bestimmt. Meßwechsel 
sind am Tage vor dem Schlusse der Messe, und wenn diese 
nur einen Tag dauert, an diesem Meßtage fallig. Der Inha⸗ 
ber eines Wechsels muß die Zahlung desselben am Verfalltage 
fordern; ist dieser ein gesetzlicher Feiertag, so wird den Tag 
vorher bezahlt. 
100
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.