Die Schweiz.
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Sie traten in ein bestimmtes Verhältniß gegen einander. Seit
der zweiten Hälfte des vorigen Jahrhunderts hat sich dieses
Verhältniß, wie folgt, festgesetzt, nach dem Maaßstabe der Wer—
thung des franz. Neu-Louisd'or und des 6L. Thalers, welche
Sorten damals vorzüglich das in der Schweiz in Umlauf be—⸗
findliche Geld bildeten.
Der Neu⸗-Louisd'or. Der 6Livres-Thaler.
Fl. Schweiz. Batz. Fl. Schweiz. Batz.
10 od. 160 zu 24 od. 40
104 ⸗ 22—
n Zürich..
-Glarus.
Bern ..
Basel ..
Solothurn
Appenzell
St. Gallen
en
Luzern.
Unterwalden
Zug .—
Uri, Schwyz.⸗
Bündten Tarif
v. Anno 1777, - 131 später 133 3
Feitargund 1IGs neufch. Batzen - 42 neufch. Batzen.
Genf... ⸗141L. 108. 6D. - 3L. 128. 74D.
oder 50f. 10- ⸗12F. 8267
zu
144
Bei der schweizer Staatsumwälzung 1798 enzog die helve—
tische Regierung den Kantonen das Münzregale und versuchte die
den Verkehr hemmende Verschiedenheit der Kantonalwährungen
zu beseitigen, indem sie die in einigen Kontonen schon lange be⸗—
stehende Rechnungsmünze nach Schweizerfranken zu 10 Batzen,
der Batzen zu 10 Rappen oder 4 Kreuzer, in der ganzen
Schweiz einzuführen suchte und einzig nach diesem Nenn—
werthe Geld schlug. Jener Versuch war in so weit nicht ohne
Erfolg, als seitdem die Rechnungen und Kassen der meisten
Kantone nach Schweizerfranken geführt werden und das Volk
in der ganzen Schweiz mit dieser höchst bequemen Rechnungs⸗
weise nach dem Decimalsystem sehr vertraut geworden ist.
Allein der große Uebelstand war, daß auch nach Batzen die
Geldwerthungen der Kantone je nach deren Local-Verhältnissen
etwas verschieden blieben. Seit 1830 waren die Neu-Louisd'or
und 6 Livres-Thaler durch die Brabanter- und Fünffranken—
Thaler verdrängt worden. Daher bestimmt nun die Wer—