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Die Schweiz.
thung dieser beiden letztern Geldsorten die Kantonalwährungen
wie folgt:
Brabanter-Thaler. Fünffranken-Thaler.
Batzen. Alte Währung. Batzen. Alte Währung.
Basel⸗Stadt als
Kapital-Geld
Basel-Stadt bei
den öffentlichen
Kassen. ..
Zürich . ..
Eidgenöß. Kassen
Bern, Wadt, Frei—
burg, Solothurn, 394
Wallis ....
Neufchatel.. 394
Luzern, Uri,
Schwyz, Unter⸗
walden, Zug, Ar⸗ 40
gau, Basel-Land—
schaft....2
St. Gallen, Thur⸗
gau, Appenzell,)
Schaffhausen.
Glarus ...
Bündten...
Tessinn.
384
333
40
39
397
2fl. I851. 3. W.
35
34
34
A
341
11neufch. Batz. 345 364 neufch. Batz.
8
37
1404 2fl. a2 Kr. R.W. 35
2fl. 20 Kr.
2fl. 29ß1. glarner 35
3fl. 20 Kr. B. W.
7 Liv. 15 Soldi 6Liv. 15 Soldi
Mail. Batz. Mail. Batz.
Genff.. 5franz. Franken.
Obschon in vielen Kantonen die alte Rechnungsmünze, der
Kantonalgulden, durch jene der Schweizerfranken verdrängt
worden ist, so bestehen jene doch noch überall in den älteren
Schuldtiteln, welche bis Anfangs dieses Jahrhunderts ausge—
fertigt worden, so daß die Kenntniß der neuen gleich wie der
alten Rechnungsmünzen und ihrer Verhältnisse gegen einander,
nämlich von 160 Batzen für die dem Neu-Louisd'or entsprechen—
den Gulden unerläßlich ist.
Höchst bemerkenswerth ist, daß nicht blos in den östlichen
Kantonen, welche den Reichsfuß besitzen, sondern auch in den
übrigen Kantonen der Fünffranken-Thaler theils gesetzlich
theils ungesetzlich 33 Batzen gilt. Da nun auch in der Schweiz
der Batzen zu 4 Kreuzern gerechnet wird, so stimmt dies mit
dem Cours von 2fl. 20 Kr. in Süddeutschland genau überein.
Ueberdies ist außer den Bankthalern eine große Menge
Reichsmünzen zu der Werthung von J1 Batzen für 4 Reichs-
Kreuzer in der Schweiz in Umlauf, nämlich 1 Refl. 30, 24,