Full text: J. C. Nelkenbrecher's allgemeines Taschenbuch der Maaß- ,Gewichts- und Münzkunde

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Weimar 
Pfänder, giebt Vorschüsse zu großen industriellen Unternehmun⸗ 
gen, und nimmt versiegelte und unversiegelte Depositen und 
Kapitalien zum Giriren und Verzinsen, jedoch nicht unter 200 fl., 
an. Sie ist verpflichtet alljährlich von ihren Geschäften Be— 
richt zu erstatten, und den nach Abzug aller Kosten verbleiben⸗ 
den reinen Gewinn dem Fiscus zu überliefern. 
1I1sb ist die Bank ausorisirt worden, an Stelle der frühern 
Staats- und Kassenbillets, Bankbillets (man sehe Papiergeld) 
in Umlauf zu setzen, deren Belauf das Bankkapital erreichen, 
ͤer nicht übersteigen darf. 
Weimar, 
die Hauptstadt und Residenz des Großherzogs von Sachsen⸗ 
Weimar in einem Thale an der Ilm, mit 10200 Einwohnern, 
einigen Fabriken und Handel. 
Maaße. 
Längenmaaß. 
1 Fuß — 125 pariser Linien. 
1Ruthe — 16Fuß — 192 Zoll — 2304 Linien —230 40 Punkten. 
1-* 19 — 7144 ⸗ — 1440 - 
12⸗— 120 
1 — 10 — 
Für das Feldmessen theilt man die Ruthe in 10 Deci— 
malfuß. 
1Elle — 2 Fuß — 250 pariser Linien. 
1 Klafter — 6 Fuß. 
1 Meile — 1631 Ruthen — 26096 Fuß. 
Flächenmaaß. 
1 Acker — 1400 Ruthen. 
Körpermaaß. 
1 Scheffel — 3880 pariser Kubikzoll. 
1 Scheffel 4 Viertel à 4 Metzen à 43 Maaß à 2 Nößel. 
Das Maaß oder die Kanne dient beim Marktverkehr zum 
Messen von Erbsen, Linsen u. s. w. 
lEimer — 369557 pariser Kubikzoll. 
1 Eimer — 72 Ohmmaaß oder Kannen, oder gleich 80 
Schenkmaaß. 1 Ohmmaaß ⸗ 2 Nößel. 
Wein, Bier u. s. w. wird mit dem Schenkmaaß, Oel mit 
dem Ohmmaaß gemessen. 
Gewicht 
ist dem preußischen gleich.
	        
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