Full text: J. C. Nelkenbrecher's allgemeines Taschenbuch der Maaß- ,Gewichts- und Münzkunde

Anhang. 
Die sogenannten zählenden oder Stück-Güter werden in 
einem großen Theile Deutschlands folgendermaaßen berechnet: 
a) ein großes Tausend zu 12 großen Hundert à 120 Stück; 
ein ordinäres Tausend zu 10 ordinären Hundert à 100 
Stück; ein Groß zu 18 Dutzeud à 12 Stück; ein Wall 
oder Wahl zu 80 Stuck; ein Schock zu 1 Mandeln à153 
Stück; ein Zimmer zu 40 Stück; eine Stiege oder Steige 
zu 20 Stück; ein Decher zu 10 Stück. 
Bei dem Papierhande!l hält 1 Ballen 10 Rieß à 20 
Buch à 24 Bogen Schreib- und 25 Bogen Druckpapier. 
Bei Bestimmung der Schiffsladungen wird über— 
haupt die Last zu 2 Tonnen, 40 Centnern, oder 4000 Pfun— 
den gerechnet, auf dem Oderstrom aber zu 36 Centnern 
Brutto. 
Bei dem Blechhandel hält das Fäßchen weiße und 
schwarze Bleche 450 Blatt. In Hamburs kauft man die 
weißen unr zu 300 Blaͤtt. 
Bei dem Salzhandel wird die Last grobes Seesalz zu 
18 Tonnen verkauft; die Last lüneburgisches Salz zu 12 
Tonnen, welche 6 lüneburgische Himten oder 18 Schiff⸗ 
pfund betragen; die Last magdeburgisches oder hallisches 
Salz zu 60 Scheffeln à 34 Pfund, oder zu 3240 Pfund. 
Bei Tonnenwaaren, als Haring, Kalk, Rothscheer, 
Theer, Pech, Thran, Steinkohlen, Butter u. s. w. wird die 
Last zu 12 Tonnen gerechnet. 
Bei dem Fischhandel hält die Tonne Häring circa 800 
Stück; 1 Last Buückling 20 Stroh; 1 Kiepe Schollen 30
	        
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