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iche
§. 51.
Fehlergrenze derselben.
Die Fruchtmaße dürfen nicht gestempelt werden, wenn der
Durchmesser die nachstehenden Grenzen um Mehr oder Weniger
übersteigt:
ung
den
nau
eise,
ver⸗
als
A
Des Maßes
— —
—
—
ßBezeichnung
Fehler⸗
grenze.
Linien.
Simmer
Simmer
Kumpf
Kumpf
Gescheid
Gescheid
Maͤßchen
Mäßchen
7
7
7
7
2
2
Ebenso darf kein Fruchtmaß gestempelt werden, welches entweder
seinem Inhalte nach zu klein ist, oder den wahren Gehalt um die
nachstehende Grenze übersteigt:
De3
Maße
—EF
en?
doͤhe.
oll.
*
7
Simmer
Simmer
XRF
Kumpf
Gescheid
Gescheid
Maßchen
Mäschen
ã
1
2
Bezeichnung.
Inhalt.
Fehler⸗
grenze.
R.C.Aoll.
2048 16
102118
512 *
256
435
N.G.Zoll.
*
Io
Des Abnutzens wegen ist es indessen räthlich, die neuen Frucht⸗
maße um die vorstehenden Fehlergrenzen zu groß zu lassen.