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erschien endlich die Ministerial-Verfügung, welche die Ein—
führung des neuen französischen Maß- und Gewicht-Systems
im ganzen Großherzogthum verkündete, und den Anfangs—
Termin des alleinigen Gebrauchs desselben auf den 1. Juli
1812 festsetzte. Es wurden nun sowohl in Darmstadt als in
Arnsberg Vorbereitungen zur Einführung getroffen, und der
Meter einstweilen bei dem Katasterbureau in Arnsberg und
dem Chausséebau in Westphalen und Oberhessen gebraucht;
allein immer mehr trat das Unbequeme dieses Systems hervor,
weil seine zum wirklichen Messen bestimmten Einheiten nicht
a posteriori, aus der Art und Bestimmung ihres Gebrauches,
abgeleitet worden waren, und daher nur Fractionen eines
anf Geradewohl aufgebauten Systems seyn konnten.“ Dasselbe
Gefühl von Unbehaglichkeit zeigte sich in Frankreich; die
Gesandtschaft in Paris berichtete, daß eine Abänderung des
französischen Maß-— und Gewicht-Systems bevorstünde, und
wirklich erschien unter dem 12. Februar 1812 ein kaiserliches
Decret, wodurch wieder eine Elle, ein Scheffel und ein
Pfund, zwar mit den alten Eintheilungen, jedoch auf den
Grund des metrischen Systems, für das bürgerliche Leben
und den gewöhnlichen Verkehr eingeführt wurden, welches in
Frankreich vielen Anklang fand. Doch auch diefe modifieirten
Maße und Gewichte wichen zu weit von unseren gangbaren
Begriffen ab, weßwegen deren unmittelbare Annahme ebenfalls
nicht rathsam erschien. Die Einführung des metrischen Systems,
sowie jede Maßreform blieb: daher beruhen bis zum Jahr
1817, wo die Katasterarbeiten einen neuen Aufschwung nah⸗
men und das Bedürfniß der Maßreform um so dringender
wurde, da unterdessen die Provinz Rheinhessen mit dem
Großherzogthum vereinigt worden war, und daher die Frage,