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werden sie für eine gleiche Anzahl Maße ein ganz anderes
Verhältniß zu einander haben. Hieraus folgt, daß man für
jeden Faßdurchmesser einen besonderen Maßstab für die Reste
haben müsse.
Die Tabelle I. enthält die Cylinderabschnitte von Maß zu Maß
für 12 verschiedene Durchmesser, zwischen welche alle gewöhnliche
Fässer fallen. Die Höhe der Cylinder ist hierbei ebenfalls durchgehends
zu 10 Zoll angenommen.
8§. 69.
Beschreibung des quadratischen Visirstabes.
Der quadratische Visirstab, welcher bei dem Visiren der Fässer *)
gebraucht wird, ist ein 50 Zoll langer, 12 Linien breiter und 5 Linien
dicker Stab, an dessen beiden Enden sich messingene, 1 Zoll lange
Kappen befinden.
Auf die eine schmale Seite wird die gewöhnliche Zolleintheilung
aufgetragen, welche zur Bestimmung der Länge des Fasses erfordert wird.
Auf die andere schmale Seite kommt die Theilung für volle Fässer,
nach Tabelle J. welche von 5 zu 5 Maas mit Zahlen bezeichnet wird.
Auf jede der beiden breiten Seiten werden 6 Parallellinien der Länge
nach gezogen, von denen die beiden äußersten e i ne Linie vom Rande des
Stabes, die übrigen aber zwei Linien unter sich von einander abstehen.
Diese 12 Linien werden nach Tabelle II. für die in nicht vollen
Fässern enthaltenen Reste eingetheilt, so daß jede für einen besonderen
Durchmesser gilt, und auch hier die entsprechenden Zahlen von 5 zu
5 Maß beigesetzt.
Die Puncte der Theilungen werden entweder mit feinen messingenen
Stiften bezeichnet, oder blos mit schwarzer Oel⸗ oder Firniß-Farbe
eingelassen.
Da das Auftragen oder Prüfen der Theilungen für volle Fässer
und jene für die Reste nach den Tabellen J. u. II. mit Vorsicht geschehen
muß und deßhalb sehr zeitraubend ist, so sind die Eichbureau's mit
sehr genauen Visirstäben versehen worden, wonach diese Arbeiten leicht
mittelst eines Stangenzirkels geschehen, und wodurch sich die Eichmeister
sowohl mit der Einrichtung dieser Stäbe, als auch mit deren Gebrauch
leicht vertraut machen können.
*) Ueber die Vorschriften zum Eichen der Faͤsser, sowie die Anleitung zum
Gebrauche des quadratischen Visirstabes siehe die Instruction fuͤr die ver⸗
pflichteten Faßeichmeister im Großherzogthum Hessen. (Abschn. VII.)