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8. 77.
Stempelung derselben.
Der Stempel zu diesen Gewichten hat in der Mitte den Großh.
Hessischen Löwen, zu dessen beiden Seiten sich die Buchstaben G. II.
befinden und zu dessen Füßen das Eichamtszeichen angebracht ist.
Dieser Stempel wird auf das Blei in dem Innern der Höhlung
so vielmal geschlagen, als nöthig ist, um die Oberfläche des Bleies
ganz damit zu bedecken. F
Messinggewichte.
Eintheilung des Pfundes.
Die messingenen Einsatzgewichte stellen die Halbirungen des Pfun⸗
des dar, und bestehen in folgenden Stücken: 16, 8, 4, 2, 1, 3 und
Loth und zwei Stücke zu 5Loth, welches zusammen 32 Loth giebt.
Nur die in dieser Reihe vorkommenden Gewichte dürfen gestempelt
werden.
8. 79.
Form der messingenen Einsatzgewichte.
Diese Gewichte sind gewöhnlich hohle, abgestutzte, auf der kleinen
Basis stehende Kegel, welche ineinander passen. U
Die Anzahl der Lothe, welche ein jedes einzelne Gewicht enthält,
muß auf dem innern Boden desselben angegeben seyn.
8§. 80.
Fehlergrenze derselben.—
Kein zu leichtes Gewicht darf gestempelt werden; zu schwer
dürfen sie nur innerhalb nachstehender Grenze seyn:
Des Gewichts
Bezeichnunpg. 2.
32 Loth
16ß
c
24
1 2 2
, 3 und z Loth...
64
2
Fehlergrenze in
koth und Deci⸗
maltheilen.
0,0312
O,0200
,0140
9,0090
,0060
,0030
D,0030