Full text: Vollständige Darstellung des Maß- und Gewicht-Systems im Großherzogthum Hessen, nebst Anleitung zum Abgleichen und Stempeln der gesetzlichen Maße, Gewichte und Waagen, wie auch Vergleichung der vorzüglichsten Maße und Gewichte

ob das metrische System, welches in dieser Provinz noch 
keineswegs allgemein im Gebräuche war, gesetzliche Kraft 
behalten sollte oder nicht, entschieden werden mußte. Die 
Handelskammer in Mainz bat dringend um Feststellung dieser 
schwankenden Verhältnisse/ sund legte nur darauf großen 
Werth, daß das halbe Kilogramm als Pfund, bei dem etwa 
neu einzuführenden System in Anwendung kommen möchte. 
Der Unterzeichnete erhielt. daher den Auftrag / ein Maße und 
Gewicht-System in Vorschlag zu bringen, welches dieser 
Bedingung sowohl, als der Forderung strenger Wissenschaft⸗ 
lichkeit entspräche feine Vorschlaͤge erhielten den allerhöchsten 
Beifall, worauf das Gesetz vom 10. December 1817 erschien 
dessen Motive der Herr Verfasser in der Einleitung sehr 
vbollständig mitgetheilt hat und dess en Ausführung dem Unter⸗ 
zeichneten ebenfalls, als Maß- und Gewichts-Comiissaͤr, unter 
der unmittelbaren Leitung des großh. Staats⸗ Ministeriums 
übertragen wurde, wobei der Herr Verfasser dieses Werks 
als Actuar der Commission fungirte, und ihn durch seine 
thätige Mitwirkung unterstützte. Die Ausführung dieser 
Maßregel war eine sehr schwierige Aufgabe; allein demohn— 
geachtet war nach Ablauf von kaum 4 Jahren kein Bäcker-⸗, 
Metzger- und Krämer-Laden im Lande, worin nicht nach 
dem neuen Gewichte gewogen worden wäre. Auf allen 
Märkten sah man nur neue gestempelte Ellen; jedes Dorf 
hatte seine neuen Fruchtmaße und in allen Schenken wurde 
mit dem neuen Schoppen gemessen, welches allein der 
weifen Maßregel der Staatsregierung zu verdanken war, 
daß diese Anschaffungen auf Staatskosten geschahen, und 
mit einer verhältnißmäßig geringen Summe hatte man den 
großen Zweck in wenigen Jahren ohne Druck erreicht,
	        
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