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§. 84.
Gewichte zu feinen Abgleichungen.
Beschaffenheit, Eintheilung und Stempelung.
Bei denjenigen Gewichten, welche zu feinen Abwiegungen gebraucht
verden, wird das Loth in 10000 Theilchen getheilt.
Man macht sie massiv, versieht sie mit einem Knopfe zum Anfassen
und bewahrt sie in besonderen mit Tuch ausgeschlagenen Ftuis auf.
Der Stempel bei diesen Gewichten ist derselbe wie der im 8. 82
angegebene.
8. 85.
Apothekergewichte.
Beschaffenheit und Eintheilung.
Die Apotheker des Großherzogthums sind verbunden, sich Nor⸗
malgewichte zu halten, welche sie nicht zum Auswiegen, sondern nur
dazu zu benutzen haben, um damit die wirklich gebraucht werdenden
Gewichte in fortwährender Uebereinstimmung zu erhalten.
Für die richtige Uebereinstimmung der in den Officinen gebraucht
werdenden Apothekergewichte mit dem Normalgewichte sind die Avo—
theker verantwortlich.
Um ihnen jedoch die Berichtigung dieser zum Gebrauche bestimm⸗
en Gewichte zu erleichtern, ist es den Eichämtern gestattet, dieselbe
aach den folgenden Bestimmungen vorzunehmen; dagegen ist den
letzteren die Berichtigung der Normalgewichte untersagt.
Die Größe des Apothekergewichts ist folgendermaßen festgesetzt
vorden:
Des Gewichts
Beze ichnung und ECintheilung. Grzße
Drachmen. Scrupel. J Gran. großherzogl. hess.
e ee wzz ep
F75765 ———
— —eEs19
35 —600608585
— 20 90795
—7T ooo8
Pfund.
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—9—
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