Full text: Vollständige Darstellung des Maß- und Gewicht-Systems im Großherzogthum Hessen, nebst Anleitung zum Abgleichen und Stempeln der gesetzlichen Maße, Gewichte und Waagen, wie auch Vergleichung der vorzüglichsten Maße und Gewichte

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Muster Mo. 1. 
Num. des Eichscheins 
(450). 
Eichstätte (Darmstadt). 
Eichschein 
für 
( Herrn W. Förster, Kaufmann dahier.) 
— 
Ouittung 
des 
Erhebers. 
— 
Den Gesammitbetrag 
der Eichgebühren mits 
Geeichte Gegenstände. 
Eine Schnellwaage, Nr. 310, 
wiegt 1Pfd. an und 500 Pfd. 
aus, à Ikr. per Pfd. ..... 
Drei Stück Plockgewichte von 
100, 30 u. 25 Pfd....... 
Auslage für Blei ........ 
Gebüh⸗ 
ren. 
fl. 
kr. 
2 
1 
30 
Ausla⸗ 
gen. 
fl. XEr. 
empfangen zu haben, 
bescheinigt hierdurch 
ten 
18 
der 
Erheber 
Der Großherzogl. Hess. 
Eichmeister 
(A. Meyer.) 
l 
3832 
Die Gebühren dürfen nur an den Cassier abgeliefert werden, die 
Eichmeister dürfen sie nicht in Empfang nehmen. 
Dieser Schein muß von dem Eigenthümer sorgfältig aufbewahrt 
werden, um ihn bei Visitationen vorzeigen zu können. 
— —2 
— —
	        
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