Full text: Vollständige Darstellung des Maß- und Gewicht-Systems im Großherzogthum Hessen, nebst Anleitung zum Abgleichen und Stempeln der gesetzlichen Maße, Gewichte und Waagen, wie auch Vergleichung der vorzüglichsten Maße und Gewichte

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Baden, Großherzogthum. 151 
Das Malter enthält (wie die Ohm) 150 Liter, oder 9600 
großh. hess. Kubikzoll — 4,6875 großh. hess. Simmer. 
100 badische Doppel-Sester — 
30,000 Hectoliter 10,317 engl. Imp. Quarter 
93,750 großh. hess. Simmer 54,584 preuß. Scheffel 
104,584 frankfurter ⸗ 48,781 wiener Metzen 
135,420 würtemb. Simri 80,951 baier. ⸗ 
8. 8. Gewicht. 
Der Centner hat 10 Stein, oder 100 Pfund; das Pfund 
hat 10 Zehenling, oder 100,Centaß à 10 Dekaß aà 10 Aß. 
Die zehntheiligen Stufen abwärts vom Pfunde sind nur für 
Rechnungen; für den Verkehr aber wird das Pfund, wie bisher, 
nach rein fortgesetzten Halbirungen eingetheilt, bis zu den Richttheilen 
herab, deren das Pfund 131,072 hat. 
Das Pfund, welches in 32 Loth à 4Ouentchen ꝛc. eingetheilt 
wird, ist das französische halbe Kilogramm, und stimmt mit dem 
großh. hess. Pfunde vollkommen überein. 
100 badische Pfund — 
50,000 Kilogramm 110,230 engl. Avdpois-Pfund 
100,000 großh. hess. Pfund 106,904 preuß. Handelspfund 
89,286 baier. Handelspfund 106,900 würtemb. 
106,857 frankf. leichte Plund 89,284 wiener 
8,942 ⸗ schwere⸗ 
8S.9. Münzgewicht. 
Durch die münchener Münzconvention der süddeutschen Zollver⸗ 
einsstaaten, so wie auch wiederholt durch die dresdener allgemeine 
Münzconvention ist die Größe der Mark übereinstimmend mit dem 
Gewichte der preuß. Mark auf 233,855 Gramm festgesetzt worden; 
das sind — 14,9667 großh. hess. Loth. 
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3h. 
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§. 10. Medicinalgewicht. 
Das Medicinalgewicht bleibt einstweilen noch das bisherige in 
Deutschland gewöhnliche (nürnberger). Das badische Apothekerpfund 
wiegt 357,780 Gramm, oder 22,89792 großh. hess. Loth.
	        
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