Frankfurt a. M.
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Die bisherigen besonderen Gewichte auf der Speckwaage
Cfür Würste, Schinken ꝛc.) und auf der Mehl- und Malz—
Waage, beide seit dem 1. Januar 1838, sowie auf der Heuwaage
seit dem 24. April 1839 sind ganz abgeschafft. Alle diese Gegenstände
des Verkehrs, wie Schinken, Mehl, Heu, Getreide werden auf
den genannten öffentlichen Waagen, sowie bezüglich von den Frucht—
messern, jetzt nur nach dem Zollgewichte à 50 Kilogramm, — 100
großh. hess. Pfund, gewogen. Auch das Strohgewicht ist dasselbe
Gewicht, indem das Fuder Stroh seit dem 24. April 1839 zu
10 Zollcentner gerechnet wird. Bei dem Verkaufe der Steinkohlen
nach dem Gewichte wird ebenfalls das Zollgewicht gebraucht.
Das Messen des Steinkohlengrieses geschieht nach dem frankfurter
Malter.
Wegen des veränderten Gewichts auf der Mehl- und Malz⸗
Waage ist Folgendes verordnet worden. Es soll jetzt angenommen
werden:
a) das Malter Waizen mit dem Sacke zu 183 Zollpfund,
—0 — „Korn — — — 173 /
e) u „Mehl u 138 2
1 „ohne den Sack 5 135
100 Zollpfund oder ein Zolleentner — 50 Kilogramm, 106,8573
frankfurter leichte oder 98,9423 frankfurter schwere Pfund.
S.9. Medieinalgewicht.
Das Medicinalgewicht ist das alte nürnberger, das Pfund
von 12 Unzen à 8 Drachmen à 3 Skrupel à 20 Gran.
Das Pfund wiegt 100242 Richtpfennigtheilchen der frankfurter
köln. Mark, oder 357,854 Gramm, — 22,90265 großh. hess.
Loth.
§. 10 Juwelengewicht.
Das Juwelen-Karat wird in Halbe, Viertel, Achtel u.s.f.,
oder in 4 Grän eingetheilt.
Das Karat wiegt 20,5894 Centigramm, oder 57,675 frank⸗
furter köln. Richtpfennigtheilchen, oder 3,1774 engl. Troy-Grän,
oder 0,0132 großh. hess. Loth.