Full text: Vollständige Darstellung des Maß- und Gewicht-Systems im Großherzogthum Hessen, nebst Anleitung zum Abgleichen und Stempeln der gesetzlichen Maße, Gewichte und Waagen, wie auch Vergleichung der vorzüglichsten Maße und Gewichte

Frankfurt a. M. 
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Die bisherigen besonderen Gewichte auf der Speckwaage 
Cfür Würste, Schinken ꝛc.) und auf der Mehl- und Malz— 
Waage, beide seit dem 1. Januar 1838, sowie auf der Heuwaage 
seit dem 24. April 1839 sind ganz abgeschafft. Alle diese Gegenstände 
des Verkehrs, wie Schinken, Mehl, Heu, Getreide werden auf 
den genannten öffentlichen Waagen, sowie bezüglich von den Frucht— 
messern, jetzt nur nach dem Zollgewichte à 50 Kilogramm, — 100 
großh. hess. Pfund, gewogen. Auch das Strohgewicht ist dasselbe 
Gewicht, indem das Fuder Stroh seit dem 24. April 1839 zu 
10 Zollcentner gerechnet wird. Bei dem Verkaufe der Steinkohlen 
nach dem Gewichte wird ebenfalls das Zollgewicht gebraucht. 
Das Messen des Steinkohlengrieses geschieht nach dem frankfurter 
Malter. 
Wegen des veränderten Gewichts auf der Mehl- und Malz⸗ 
Waage ist Folgendes verordnet worden. Es soll jetzt angenommen 
werden: 
a) das Malter Waizen mit dem Sacke zu 183 Zollpfund, 
—0 — „Korn — — — 173 / 
e) u „Mehl u 138 2 
1 „ohne den Sack 5 135 
100 Zollpfund oder ein Zolleentner — 50 Kilogramm, 106,8573 
frankfurter leichte oder 98,9423 frankfurter schwere Pfund. 
S.9. Medieinalgewicht. 
Das Medicinalgewicht ist das alte nürnberger, das Pfund 
von 12 Unzen à 8 Drachmen à 3 Skrupel à 20 Gran. 
Das Pfund wiegt 100242 Richtpfennigtheilchen der frankfurter 
köln. Mark, oder 357,854 Gramm, — 22,90265 großh. hess. 
Loth. 
§. 10 Juwelengewicht. 
Das Juwelen-Karat wird in Halbe, Viertel, Achtel u.s.f., 
oder in 4 Grän eingetheilt. 
Das Karat wiegt 20,5894 Centigramm, oder 57,675 frank⸗ 
furter köln. Richtpfennigtheilchen, oder 3,1774 engl. Troy-Grän, 
oder 0,0132 großh. hess. Loth.
	        
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