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Fünfter Abschnitt.
Instrurtion für die Großh. Kreisbaumeister über die technische Aufsicht
auf das Maß- und Gewichtswesen. —
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. Oeschäftefüyrung tm Auseimeinen ieze 100
2. 3. Visitationen der Eichämter öffentlichen Faßeich- und Waag—
J Anstalten . ιια» 110
4. Vorschriften wegen der Erhaltung und Anschaffung der. Apparate 93
e er, Ehamlen und der Sirnre e VUo—
5. Aufstellung der jährlichen Voranschlägge. 57
a) Für die Eichämter 111t
6. Für die⸗ gemeinheitlichen Faßeich-⸗ und Waag-Anstalten . 111
7. Krediteröffnung 112
8. Ausführung der genehmigten Arbeiten 112
9. Anweisung der Koste. . 3. 112
10. Buchführung und Aufstellung der Wirthschaftsrechnung . 113
11. Aufstellung und Fortsührung der Inventarien 19 233 8 113
12. Dreijährige Voranschläge für jede Finanzperiode 113
13. Revision der Maße, Gewichte und Waagen bei den Gewerbtreibenden 114
Allgemeine Bestimmungen: u
14. Verhalten bei Zweifeln über die Richtigkeit schon gestempelter Maße,
Gewichte und Waage.
15. Verhältnisse des Eichpetsonals
16. Anstellung und Entlassung der Eichmeister.
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Sechster Abschnitt. —
Instruction für die Eichümter im Großherzogthum Hesen.
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l. Personal der Eichämter X
2. Vorgesetzte Behörbe ι ,
3. Geschäftsgang .. . 1 ι —.
4. Geschäftsbeziktι .
5. Geschäfte der Eichmeister im Allgemeinen!“ u
6. Aufbewahrung und Schonung ver Normal-Eich-Apparatentun
1. Verhalten bei Zweifeln über die Richtigkeit ˖ der Normal-Eich⸗
Apparate __ . 119
8. Eichung und Stempelung der Maße, Gewichte und Waagen⸗ 119
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