Full text: Vollständige Darstellung des Maß- und Gewicht-Systems im Großherzogthum Hessen, nebst Anleitung zum Abgleichen und Stempeln der gesetzlichen Maße, Gewichte und Waagen, wie auch Vergleichung der vorzüglichsten Maße und Gewichte

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Einleitung. 
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Vn dem Großherzogthume Hessen herrschte früher eine auffal⸗ 
lende Verschiedenheit in den Maßen und Gewichten, und zwar nicht 
blos in den in der neueren Zeit erworbenen, sonst unabhängigen 
Landen, sondern auch in den ursprünglich Hessischen. Was das 
Längenmaß anlangt, so gebrauchte man in und um Darmstadt den 
Darmstädter Fuß, während man in und um Gießen den Gießener 
Fuß gebrauchte, welche beide doch bedeutend von einander abwichen; 
es bestanden 40 verschiedene Mutterellen; ebenso mehre 100 verschie— 
dene Ruthen, woraus wieder eine Verschiedenheit hinsichtlich des 
Flächenmaßes in den Morgen entsprang, bei denen noch außerdem 
nach dem Verhältnisse der Güte des Bodens s. g. große und kleine 
Morgen, sowie Feld- und Wald-Morgen unterschieden wurden. Bei 
den Flüssigkeitsmaßen zeigte sich dieselbe Verschiedenheit: in Starken— 
burg waren 33, in Oberhessen 22 und in Rheinhessen eine gleiche 
Anzahl Ohme, von denen keine im Handel vorherrschend war. Die— 
selbe Bewandniß hatte es mit den Fruchtmaßen, deren in der Provinz 
Starkenburg 50, in der Provinz Oberhessen 67 und in der Provinz 
Rheinhessen 12 characteristisch verschiedene bestanden. Waren mehrere 
Erhebungsämter in einem einzigen vereinigt, so wurden auf einem 
und demselben Speicher drei⸗, vier- und mehrlei Maße gehalten, 
damit die mannichfaltigen Abgabegegenstände mit dem herkömmlichen 
Maße gemessen werden konnten; war nun eine Verschiedenheit in den 
Messungsmethoden als herkömmlich bestehend aufzufinden, so war gar 
keine Einheit und kein Haltpunct mehr. Da wurde bald gehäuft, 
bald gestrichen gemessen, bald ein breites, bald ein enges Gemäß 
zum Messen angewendet; ja es wurden sogar für die verschiedenen
	        
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