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Fruchtgattungen: für Korn, Gerste, Spelz, Hafer ꝛc. verschiedene
Maße gebraucht, um auch die Gattungsverschiedenheit zum ungeschmä⸗—
lerten Fortbestehen des alten Herkommens zu benutzen. In den
Gewichten endlich herrschte wo möglich noch größere Verschiedenheit.
Denn wenn auch nur 4 wesentlich verschiedene, nämlich das Cölner,
Pariser, Nürnberger und Wiener Pfund ursprünglich gäng und gäbe
waren, so entstanden doch daraus viele Spielarten, welche durch
Verjährung zu Muttergewichten erhoben wurden, deren Vervielfachung
auf den Handel störend einwirkte. Wie groß mußte die Verwirrung
seyn, welche durch den Gebrauch entstand, daß die Metzger in den
althessischen Landen ein schwereres Gewicht anwenden mußten, als
die Bäcker, daß Eisen, Messing und Butter in einem und demselben
daden mit schwererem Gewichte gewogen werden mußten, als die
anderen Waaren; ja daß sogar der inländische Käse mit schwererem
Gewichte gewogen werden mußte, als der ausländische, welcher
Bebrauch sogar durch ein Gesetz vom 27. März 1788 ausdrücklich
oorgeschrieben wurde.
Aus der Uebersicht der Hauptmomente der großen Verschiedenheit,
die in dem früheren Maßwesen herrschte, ergibt sich zur Genüge,
velche Verwirrung und Unordnung daraus für alle diejenigen entstehen
mußte, die damit in Berührung kamen, wie leicht eine Uebervorthei—
lung der Privaten bei der Unbekanntschaft mit den verschiedenen
Maßen und Gewichten möglich war, wie leicht Käufer und Verkäufer
in Verlegenheit mancherlei Art kommen konnten. So ist es z. B.
eine bekannte Sache, daß Landleute, welche in die eine oder andere
benachbarte Stadt Heu zum Verkaufe brachten und nach ihrem Gewichte
20 Centner geladen hatten, nach dem Gewichte des betreffenden städti⸗
schen Heumarktes jedoch nur 17 — 18 Centner haben und auch nicht
mehr Geld für den Centner bekommen sollten, als sie zu Hause gelöst
haben würden. Dergleichen Fälle ereigneten sich häufig mit Korn,
Hafer, Butter und sonstigen Bedürfnissen des täglichen Lebens.
Wenn außerdem durch die aus dieser Verschiedenheit entstehenden
Verwickelungen und Verwirrungen einerseits leicht die Einwohner des
Landes der Gefahr ausgesetzt waren, giltigen Verordnungen ohne
Wissen und Willen zuwider zu handeln, sich polizeiliche Vergehen zu
Schulden kommen zu lassen, oder in Processe verwickelt zu werden;
so mußte auf der andern Seite endlich auch die Verwaltung, Rech—
nungsführung und der ganze Geschäftsgang schwieriger und verwickelter
und somit eine Vervielfältigung der Behörden nöthig werden.