Full text: Vollständige Darstellung des Maß- und Gewicht-Systems im Großherzogthum Hessen, nebst Anleitung zum Abgleichen und Stempeln der gesetzlichen Maße, Gewichte und Waagen, wie auch Vergleichung der vorzüglichsten Maße und Gewichte

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kann man auch das Doppelte oder Vierfache hierfür als Einheit 
annehmen. 
Nun kommt die Reihe an die Hohlmaße für trockene Gegenstände, 
wie Getreide ꝛc. Hier bedingt die Art des Messens das Maximum 
der Größe derselben. Die Erfahrung hat gezeigt, daß ein Mann 
nur dann anhaltend mit einem Meßgefäße Früchte messen kann, wenn 
das gefüllte Gemäß nicht schwerer als 50 Pfund wiegt, welches einem 
Cubikinhalte von 64 der obigen Maß-Einheiten entspricht. Bleibt 
man hierbei stehen, behält man nach unten die Halbirung bei, und 
zählt nach oben nach dem Decimalsystem, so wird gegen die Zweck— 
mäßigkeit auch dieses Maßes kein in der Natur der Sache liegender 
Einwand gemacht werden können. 
Hiernach stehen also die Gewichte und die Hohlmaße für flüssige 
und trockene Sachen im innigsten Zusammenhange; sie sind Vielfache 
von einander, und alle Unterabtheilungen gehen genau in einander 
auf, da sie auf Halbirungen beruhen. Es fehlt daher nur noch eine 
Längen-Einheit, um diese verschiedenen Raumverhältnisse darin 
ausdrücken zu können. Es gibt hierzu zwei Wege; man nimmt 
entweder eine größere Längen-Einheit an, und gebraucht Theile 
derselben zur Bestimmung jener Raumverhältnisse, oder es wer— 
den die Vielfachen der kleinsten gebräuchlichen Einheit dazu 
henutzt. 
Letztere Methode ist wohl die einfachere und verdient daher den 
Vorzug. Auch hier hat das tägliche Bedürfniß und die alte Gewohn— 
heit einen Fingerzeig gegeben. Die Daumenbreite, der Zoll, ist von 
jeher zu solchen kleinen Abmessungen benutzt worden; allein dieses 
Maß ist allerdings zu unbestimmt, als daß es als Einheit dienen 
könnte. Geht man daher wieder auf die erste Einheit, ein Pfund 
Wasser, zurück, und sieht man Fe desselben, das Loth Wasser, als 
einen Würfel an, so werden seine Seiten obiger Größe eines Zolles 
nicht nur entsprechen, sondern auch eine scharfe, in das System 
passende Bestimmung enthalten, indem sie genau 25 Millimetern 
entspricht. 
So ist man denn endlich auf eine Längen-Einheit gekommen, von 
welcher ebenfalls ein Maß- und Gewichts-System aufgebaut werden 
kann, und dieß ist der Weg, den man bei der Bildung des neuen 
Maß- und Gewichts-Systems im Großherzogthum Hessen gegangen ist. 
Betrachtet man aber diesen Gang genauer, so findet man, daß die 
zroßherzogl. hess. Regierung zwar in die Idee, einen Theil des
	        
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