Full text: Vollständige Darstellung des Maß- und Gewicht-Systems im Großherzogthum Hessen, nebst Anleitung zum Abgleichen und Stempeln der gesetzlichen Maße, Gewichte und Waagen, wie auch Vergleichung der vorzüglichsten Maße und Gewichte

43 
als 
chen 
9,1 
Md 
eser 
276 
wie 
nen 
Sachsen, Königreich. 265 
Die Ruthe beim Feldmaße ist 7 Ellen 14 Zoll, folglich 
42950483 Meter, oder 17,1802 großh. hess. Fuß — 1,71802 
zroßh. hess. Klafter lang. 
Die Ruthe beim Straßenbau hält 8 Ellen, und ist 
folglich 4,833104 Meter, oder 18,12416 großh. hess. Fuß — 1,812416 
großh. hess. Klafter lang. 2000 dieser Ruthen machen eine sächsische 
Post- oder Polizei-Meile aus, und es hat daher diese Meile 
eine Länge von 90602,1 Meter, oder 3625 großh. hess. Klafter. 
Die Länge des Berglachters beträgt gesetzlich 2 Meter, oder 
8 großh. hess. Fuß. 
8. 2. Ellen- und Garn-Maße. 
Die sächsische Elle ist 506,38 Millimeter, oder 22,6562 großh. 
hess. Zoll — 0,943967 großh. hess. Ellen lang. 
100 sächsische Ellen — 
356,638 Meter 61,941 englische Yard 
4,397 gr. hess. Ellen 84,397 badische Ellen 
37,992 baierische — d2,209 würtemb. 
103,486 frankfurt. ⸗ 84,922 preußische 
100,244 leipziger ⸗ 72,688 wiener 
Ein Stück Baumwollen- oder Schafwollen-Garn hat 4 Strehn, 
oder 12 Zaspel (Zahl) à 20 Gebinde à 20 Faden; beim Baumwollen⸗ 
Garn ist die Länge der Fäden 3 Ellen und bei fettem Schafwollen⸗ 
Gespinnst 4 Ellen; 1 Stück Leinen-Garn hat 6 Strehn, oder 12 Zaspel 
à20 Gebinde à 20 Faden; die Länge der Fäden ist 3 und 4Ellen; 
das Stück hat daher eine Fadenlänge bezüglich von 14400 Ellen und 
von 19200 Ellen. 
8. 3. Flächenmaß. 
Der Quadratfuß hat 144 Quadratzoll, und enthält 0,08019668 
Quadrat⸗Meter, oder 1,2831 großh. hess., oder ,8141 preuß. Quadrat— 
Fuß. 
Der sächsische Acker hat 300 Quadratruthen. Die Quadrat—⸗ 
Ruthe enthält 18,44744 Quadrat-Meter, oder 298,1590 großh. 
hess. Quadratfuß, und der Acker daher 55,34232 Aren, 2,21369 
großh. hess. oder 2,16755 preuß. Morgen.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.