Full text: Vollständige Darstellung des Maß- und Gewicht-Systems im Großherzogthum Hessen, nebst Anleitung zum Abgleichen und Stempeln der gesetzlichen Maße, Gewichte und Waagen, wie auch Vergleichung der vorzüglichsten Maße und Gewichte

288 Vereinigte Staaten von Nordamerika. 
8. 5. Handelsgewicht. 
Das Handelsgewicht ist das englische Axroirdupois -Gewicht. 
S. Großbritannien u. Irland, 8. 8.) 
Ton hat 20 Hundredweights, 80 Quarters oder 2240 Pfund. 
lHundredweight, Centweight (Cwt.) oder Centner hat 4 Quar⸗ 
ers oder 112 Pfund. 
1 Stone (Stein) ist 14 Pfund. 
8. 6. Gold-, Silber und Münz-Gewicht. 
Das Gold-, Silber und Münz-Gewicht ist das englische Troy⸗ 
Pfund von 12 Ounces, welches 373,246 Gramm, oder 23,8877 
großh. hess. Loth wiegt. 
Die Feinheit des Silbers wird nach Ounces und Penny— 
weights (dwts.), das Pfund fein zu 12 Ounces à 20 dwis., und 
die Feinheit des Goldes nach Carats und Grains, das Pfund 
fein zu 24 Carats à 4 Grains, wie in England, gerechnet. 
Nachtrang. 
Das neue Maß⸗ und Gewicht⸗System. 
Durch ein unlängst erlassenes Gesetz sind die Maße und Gewichte 
in den nordamerikanischen Freistaaten genau bestimmt worden, jedoch 
vorläufig nur für den Staat Neuyork, während in den übrigen die 
wenig oder gar nicht hiervon abweichenden englischen noch gültig sind. 
Nach diesem Gesetze *) soll im ganzen Staate nur einerlei Maß und 
GBewicht gültig seyn. Dieses hat als Fundamentalgröße das am 
4. Juli 1826 genau regulirte Yard, welches zum einfachen Secunden⸗ 
Pendel nach den Messungen in Columbia-Colledge zu Neuyork unter 
400 42 43“ N. Br., auf den Meeresspiegel und den Schmelzpunet 
des Eises reducirt, mit einer messingenen Stange gemessen, sich wie 
eine Million zu 1068141 verhält. Dieses Urmaß ist in der Ver— 
wahrung des Staatssecretärs. 
*) Mitgetheilt in Quarterly Journ. of Science, Liter. and Art. N. Ser. 
dr. VI. p. 319.
	        
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