Full text: Vollständige Darstellung des Maß- und Gewicht-Systems im Großherzogthum Hessen, nebst Anleitung zum Abgleichen und Stempeln der gesetzlichen Maße, Gewichte und Waagen, wie auch Vergleichung der vorzüglichsten Maße und Gewichte

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Getreide nach Scheffeln oder Metzen zu zählen; wozu also das 
Malter, die Ohm, und noch insbesondere den Centner von 108 Pfund? 
Ist es nicht einfacher, gerade die Zahl der gefüllten Meßwerkzeuge 
und gewogenen Pfunde beizubehalten? Es ist also das hessische Pfund 
gewiß eine Gewichtseinheit, welche den Bedürfnissen und der alten 
Gewohnheit entspricht. Will aber jemand eine große Einheit, so 
liefert ihm auch das neue hessische Maß- und Gewicht-System eine 
solche in dem Centner, welcher 100 Pfund beträgt, ohne daß es 
jedoch Absicht war, für die obere Abtheilung, also für eine größere 
Einheit, zu sorgen. Man war nur darauf bedacht, auch bei den 
oberen Abtheilungen eine der alten Gewohnheit entsprechende und in 
einem gewissen Verhältnisse zu den andern Einheiten stehende Einheit 
da mitaufzuführen, wo sie bestand. — CEbenso verhält es sich mit 
—0 wieder 
die im häuslichen Leben gebräuchliche Maßeinheit, der Schop— 
pen, welcher 32 hessische Cubikzoll oder 5 Liter enthält, als 
Maßeinheit angenommen, und seine gewöhnlichen unteren Abtheilungen 
oder Halbirungen, der halbe, viertel zc. Schoppen sind beibehalten. 
Doch kommen in den Haushaltungen und dem bürgerlichen Leben 
Bedürfnisse vor, wo diese Einheit, der Schoppen nämlich, zu klein 
ist, und wo das Vierfache gebraucht werden muß. Diese Einheit, 
die Maß, vorzugsweise so genannt, ist die eigentliche Einheit für 
Flüssigkeiten, wonach auch die Fässer geeicht werden. Die alte Abthei— 
lung nach Viertel und Ohm ist jedoch gesetzlich tolerirt. 
Ein gleiches Verhältniß tritt bei den Hohlmaßen für 
trockene Sachen ein. Das Simmer, wie oben bestimmt, enthält 
alsdann 16 dieser Maße und bildet hier die Einheit, deren unteren 
Abtheilungen durch Halbirungen äußerst bequem werden. Ein Simmer 
gibt alsdann 4Kümpfe, 1Kumpf 4 Gescheid und 1 Gescheid 4 Mäschen. 
Das Mäschen enthält 32 hessische Cubikzoll und ist daher dem Schop⸗ 
pen gleich. 
Für eine größere Einheit, als das Simmer ist, sorgte man im 
System zwar nicht; man ließ aber das Malter, die vervierfachte 
Zahl des Simmers, für denjenigen gelten, welcher eine obere 
Abtheilung wünscht, ohne jedoch dadurch das Malter als Einheit 
—— 
und früher vorhanden war. Und ebenso ist es endlich mit dem 
Längenmaße. Der Fuß, als Einheit betrachtet, bildet eine schickliche 
untere Abtheilung von 10 Zoll. Will jemand eine größere Einheit,
	        
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