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stände von dem Ende B die Dimensionen der Fruchtmaße
bezeichnen. So ist
a B die Höhe und Weite eines Simmer,
B halben Simmers,
bB Kumpfs,
IB halben Kumpfs,
e——B „u Gescheids,
e—B 2 „halben Gescheids,
BV / / Mäßchens.
Fig. 10 stellt die Hobelbank, auf welcher die hölzernen Frucht⸗
maße abgehobelt werden, von oben angesehen, vor. I
AB ist eine 23 Zoll dicke und 21 Zoll, im Gevierten, große
Platte von hartem, wohlausgetrocknetem Holze, welche sich
hinten in einen Sitz endigt und auf 3 Füßen ruht, von denen
sich zwei an der vorderen Seite der Platte und der dritte
hinten, unter dem Sitze, befinden. Diese Füße, welche die
zewöhnliche Stuhlhöhe haben, sind nicht in die Platte, sondern in
Leisten, die unter denselben in Nuthen eingeschoben sind, eingesteckt.
ind 3 halbkreisförmige, 1 Zoll hohe Reife, die oben auf der
Platte aufgeschraubt sind, und deren äußere und innere Um—
zänge den inneren und äußeren Umfängen der Fruchtmaße
entsprechen; so entspricht der äußere Umfang des Reifes a
dem Simmer und der innere Umfang desselben dem halben
Simmer; ferner, der äußere Umfang des Reifes d dem Kumpfe
und der innere Umfang desselben dem halben Kumpfe, und
endlich der äußere Umfang des Reifes o dem Gescheide und
der innere dem halben Gescheide und Mäßchen.
Bei d, in einem Puncte, welcher der gemeinschaftliche
Berührungspunct der drei Reife seyn würde, wenn diese volle
Kreise bildeten, ist eine Oeffnung angebracht, die schräg durch
die Platte geht, und in welcher ein doppeltes Hobeleisen durch
einen Keil in einem Winkel von 45 Grad festgehalten wird.
Bei dem Gebrauche dieses Werkzeuges wird das Gefäß, welches
beim Abgleichen zu groß befunden worden ist, und daher an seinem
oberen Rande abgenommen werden muß, umgestülpt und an dem
entsprechenden Reife herumgedreht, wobei das Gefäß fest auf die
Platte des Werkzeugs aufgedrückt werden muß.
Fig. 11 ist die Bleiwaage.
Fig. 12 ist ein Senkblei.