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§. 17.
Pruͤfung derselben.
Die Prüfung der Klafterstange geschieht auf folgende Weise:
Das, Fig. 1, Tafel J., abgebildete Werkzeug lege man auf einen
langen Tisch, so daß diejenige Seite des Stabes AA, auf welcher
die Fuße und Zolle aufgetragen sind, oben liegt. Nun schiebe man
die Hülse B genau auf den Anfangsstrich der Theilung, schraube
sie fest und lege die zu prüfende Klafterstange dicht an die rechte
Seite des Stabes AA und spanne sie mit der Hülse B fest, so daß
die eingetheilte Seite derselben mit der oberen Seite des Stabes genau
in einer Ebene liegt.
Man sehe nun zu, ob die Klafterstange ihrer ganzen Länge nach
richtig ist. Ist dieses, dann untersuche man, ob auch die Theilstriche
der einzelnen Fuße und Zolle des Stabes 4.4 auf die Mitte der Nägel
auf der Klafterstange zutreffen, wozu man sich des, Fig. 3, abgebildeten
Winkelhakens bedient.
F§. 18.
Der Stempel besteht aus dem Zeichen G. II. und dem Buch⸗
taben des Eichamtes. Ersteres wird in die Mitte der ganzen Länge,
letzterer an die beiden Enden dicht vor die Kappen gebrannt.
(Siehe Fig. 1 Tafel vI.
Die doppelte Klafterstang e.
Beschaffenheit und Zehlergrenze derselben. J
Die doppelte Klafterstange, welche dieselbe Beschaffenheit in
Ansehung des Holzes, der Kappen und der erlaubten Fehlergrenzen
wie die Klafter haben muß, bekommt die doppelte Länge der letztern,
oder 200 Normalzoll.
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s8. 20.
Pruͤfung derselben.
Zur Prüfung der doppelten Klafterstange bedient man sich eben—
falls des, Fig. 1, Tafel J., abgebildeten Werkzeugs.
Nachdem man die Hülse 3 genau auf den Anfangsstrich der
Zoll⸗Eintheilung des Stabes AA festgeschraubt und die Hülse B
von