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von letzterem ganz weggeschoben hat, befestige man die Klafterstange
mittelst Schrauben-Zwingen dergestalt an die rechte Seite des Stabes
a A, daß das eine Ende derselben genau an das Winkelstück der
Hülse Bäanstößt und ihre eingetheilte Seite mit der oberen Seite des
Stabes in einer Ebene liegt. (Siehe Fig. 1*8 Tafel 1.) Nun prüfe
man mittelst des Winkelhakens die dem Stabe anliegende Hälfte der
Klafterstange und deren Unterabtheilungen; stimmt alles überein, dann
prüfe man auf die nämliche Weise die andere Hälfte derselben.
G. 21.
Stempelung derselben.
Der Stempel ist derselbe wie bei der einfachen Klafterstange.
Das Zeichen G. H. wird in die Mitte der ganzen Länge und
der Buchstabe des Eichamtes dicht vor die Kappen gebrannt.
Die Meßkette.
6§. 22.
Die Meßketten erhalten die Länge von 5 Klaftern, oder 80 Fuß,
und werden, ihrer großen Veränderlichkeit wegen, nicht gestempelt,
sondern müssen von denjenigen, welche sie gebrauchen, oft mit einer
Klafterstange auf ebenem Boden verglichen werden.
6. 23.
Die Zollstäbe.
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Die Zollstäbe bestehen entweder aus einem einzigen Stücke oder
aber, um sie bequemer aufbewahren, selbst auch in der Tasche tragen
zu können, aus mehreren kürzeren, durch Gewinde mit einander
verbundenen Gliedern; auch fertigt man solche zum Auseinander⸗ und
Zusammenschieben eingerichtet.
Jene, welche immer unverändert ihre ganze Länge behalten
müssen, sind im Durchschnitte quadratische oder flachviereckige Stäbe
oder Schienen von verschiedener Länge, deren Beschaffenheit sich nach
jener der Gegenstände richtet, die man gewöhnlich mit ihnen abzu⸗
messen gedenkt. Daher fertigt man solche, aus einem Stücke bestehende,
Zollstäbe sowohl von fünf, vier, drei, zwei und einem Fuß.
Die Eintheilung der gewöhnlichen Zollstäbe geschieht in einzelne
Zolle oder Abtheilungen von 5 zu 5 oder 10 zu 10 Zoll; bei feineren
Zollstäben wird der erste Zoll in Linien getheilt.