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Ist alles richtig befunden worden, dann untersuche man mittelst
des Federzirkels, ob auch die einzelnen Zolle richtig sind, indem man
von dem Normalstabe mit aller möglichen Sorgfalt die Weite eines
Zolles faßt und damit Zoll für Zoll auf dem Zollstabe prüft. Auf
eine ähnliche Weise verfährt man bei der Prüfung der Linien.
— Stempelung derselben. 2
8. J 26.
Der Stempel besteht:
1) für gewöhnliche Zollstäbe von gröberer Arbeit, auf welche
der Stempel gebrannt wird, aus dem Zeichen G. V., welches
dicht an den untern Abschnitt des Stabes, und dem Buchstaben
des Eichamtes, welcher auf den oberen und unteren Abschnitt,
oder an den letzten Theilstrich aufgebrannt wird (siehe Fig.2
Tafel VI.);
für Stäbe von feinem Holze oder Metall, auf welche der
Stempel geschlagen wird, aus den kleinen in Stahl gravirten
Lettern G. H. und dem Eichamtsbuchstaben.
Die Buchstaben G. H. werden dicht an den obern und der
Buchstabe des Eichamtes dicht an den untern Abschnitt des Stabes
aufgeschlagen. (Siehe Fig. 3 Tafel vVI.)
Sind die feinen hölzernen Zollstädße an den Enden mit einer
Blechkappe versehen, so werden die Buchstaben G. H. auf die beiden
Köpfe und der Buchstabe des Eichamtes dicht an die Kappen aufge—
schlagen. (Siehe Fig. 3 u. 4 Tafel VI.)
§. 27.
Das Militär- oder Personen⸗Maß
Das Militär- oder Personen-Maß hat folgende Einrichtung:
a Fig. 5 Tafel VI. ist ein 4 Zoll breiter, 2 Zoll dicker und 10 Fuß
langer Stab, welcher mittelst eines Zapfens bei ẽ an das mit zwei
Leisten versehene Fußbrett b befestigt ist. Von letzterem aufwärts sind
auf der vorderen Seite des Stabes 8 Fuß, jeder zu 10 Normal⸗-Zoll,
aufgetragen und die beiden letzten Fuße, nämlich der 7te und Ste,
in Zoll und jeder Zoll in 5 gleiche Theile, Striche, getheilt.
Um nun Personen bequem messen zu können, ist in der Mitte
des Stabes von dessen oberen Ende bis an den Aten Fuß herab eine
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