Full text: Vollständige Darstellung des Maß- und Gewicht-Systems im Großherzogthum Hessen, nebst Anleitung zum Abgleichen und Stempeln der gesetzlichen Maße, Gewichte und Waagen, wie auch Vergleichung der vorzüglichsten Maße und Gewichte

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denselben aufzutragende Theilstriche für die Höhen werden aus 
der Aten Columne der oben bemerkten Tabelle entnommen. 
Wenn Rahmen nur für einige, nicht unmittelbar auf einander 
folgende, Scheitlängen verlangt werden, so muß dessen ungeachtet 
der zwischen dem Theilstriche der größten und dem der kleinsten 
Scheitlänge befindliche Raum mit den dahin gehörigen Theilstrichen 
und Zahlen ausgefüllt werden, so daß also die Scale von dem einen 
bis zu dem andern der verlangten Theilstriche vollständig ergänzt ist. 
Sollte z. B. ein Rahmen für 30 und 33 Zoll Scheitlänge verlangt 
werden, so müßte auf beiden Seitenpfosten der Rahmen auch die 
Höhenstriche für 34 und 32 Zoll Scheitlänge aufgetragen werden. 
Da das Auftragen der Höhen-Scalen auf die Holzrahmen nach 
der oben erwähnten Tabelle sehr zeitraubend und mühsam ist, so sind 
auf dem 8. 1 Nr. 3 bemerkten Werkzeuge die Höhen-Scalen auf das 
genaueste aufgetragen worden, wovon sie mittelst des Stangenzirkels 
auf die Seitenpfosten der Holzrahmen übertragen werden können. — 
Die Markirungen der Höhenstriche auf den beiden Seitenpfosten 
des Rahmens müssen durch die ganze Fläche desselben gehen, und 
dicht über den Theilstrichen die Zahlen, welche die zugehörige Scheit⸗ 
länge angeben, mittelst Zahlenpunzen, deren Umrisse scharf und 
schneidig gearbeitet sind, aufgeschlagen werden. 
Um die Markirungen der Theilstriche, (welche mit der Federmesser⸗ 
spitze vorgezeichnet und sodann mit scharfen Meißeln eingeschlagen 
werden) und die Zahlen dauerhafter und deutlicher zu machen, werden 
sie mit schwarzer Oel⸗ oder Firniß-Farbe eingelassen. 
Beschaffenheit und Fehlergrenze der Steckenrahmen. 
Die Steckenrahmen dürfen gestempelt werden, wenn sie aus starkem 
trockenem Holze gefertigt und gut zusammengefügt sind, ihre Seiten⸗ 
pfosten winkelrecht aufsitzen und wenn kein Theilstrich um mehr als 
* Linien diesseits und jenseits vom Wahren abweicht. 
Stempelung derselben. 
. 40. 
Der Stempel besteht aus dem Zeichen G. V. und dem Buchstaben 
des Eichamtes. Derselbe wird folgendermaßen auf den Rahmen gesetzt: 
a) Bei Rahmen für eine einzige Scheitlänge, bei welchen die 
obere Querschiene ein⸗ für allemal fest ist, wird das Zeichen G. H.
	        
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