Stands oder Wesens die scyen vnd sonderlich allen oͤbersten Hauptleuten / Befelch⸗
habern / vnd sonst gemeinen Kriegßleuten / daß fie obgedachten Nbey obberuͤrter vnser
Keyserlichen auffhebung / absoluierung / restiiution vnd begnadung geruͤhiglich blei⸗
ben lassen / vnd jm sein Leib / Haab vnd Guͤter weiter nicht angelangt / bekuͤmmert noch
beschwert werden soll / sonder von vnsern wegen darbey handhaben / schuͤtzen vnd schir⸗
men vnd hinwider nicht thun / iemands zuthun gestatten / als lieb einem jeden sey vnser
ond deß Reichs schwere vngnad vnd straff zu vermeiden / denn diß ist vnser ernstlicher
Befeleh / winl vnd meinung / Deß zu vrkundt mit vnserm angehengten Insigel verfer⸗
tiget zu N.Datumnte. nsige
Folgt Bestallung vnd Artickel Teutsch Kriegß⸗
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daheym gelassen /dann in das Feldt gefuͤhrct /wit ein scder Kriegßuerstaͤndiger leicht⸗
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