322 Molekularwärme— Molererde.
Luft bedeutet. Bezieht man das Volumgewicht auf Wasserstoff, so ist es 14,46 x D, und da nach
dem Avogadroschen Gesetz gleiche Volumina verschiedener Gase unter gleichem Druck und gleicher
Temperatur die gleiche Anzahl Moleküle enthalten, da also das Gasmolekül denselben Raum einnimmt
wie 2 Atome Wasserstoff, so ist das Molekulargewicht des Dampfes = 28,92 X D. — Wachsmuth
hat einen Apparat zur akustischen Dampfdichtebestimmung angegeben. Der auf eine bestimmte
Temp. gebrachte Dampf läßt eine dem Apparat beigegebene Metallpfeife ertönen. Außerdem
ist eine Vergleichspfeife vorhanden, deren Tonhöhe reguliert werden kann; an dieser Vergleichs-
pfeife kann die Dampfdichte direkt abgelesen werden. Die Kalibrierung der Vergleichspfeife
Iäßt sich leicht nachkontrollieren. Diese enthält eine Skala der den Tonhöhen entsprechenden
Schwingungszahlen. Man bläst die Versuchspfeife mit dem Munde an (im Erhitzer, weil durch die
Umhüllung die Tonhöhe sich etwas ändert) und bestimmt die Tonhöhe und Schwingungszahl auf der
Vergleichspfeife. (Diese soll a; = 1740 sein). Dann verhalten sich die gesuchten Dichten zu der Dichte
der Luft mit großer Annäherung umgekehrt wie die Quadrate der eingestellten Schwingungszahlen,
B. Aus der Siedepunktserhöhung. 1 Gramm-Molekül einer beliebigen Substanz in 100 g
eines und desselben Lösungsmittels gelöst, ruft stets die gleiche Erhöhung des Siedepunkts hervor.
Man ermittelt die molekularen Erhöhungen aus Siedeversuchen mit Verbindungen bekannten Mole-
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kulargewichts, kann sie aber auch berechnen nach der Formel 0,02 Se ‚ worin T die absolute
Siedetemperatur (von — 273° an gerechnet) und w die Verdampfungswärme des Lösungsmittels
bezeichnet. Die Siedepunktserhöhungen betragen für 100 g Lösungsmittel bei:
Aceton 16,7°; Äthylalkohol 11,5°; Äthyläther 21,1°; Benzol 26,7°; Chloroform 36,6°; Essig-
säure 25,3%; Schwefelkohlenstoff 23,7°; Wasser 5,2°.
Für andere Lösungsmittel werden sie vor dem Versuch bestimmt; dasselbe geschieht am besten
auch mit den genannten Flüssigkeiten.
Bezeichnet g die auf 100 g Lösungsmittel vorhandene Anzahl Gramm der Substanz, A die
gefundene Siedepunktserhöhung und r die Konstante der molekularen Erhöhung des Lösungsmittels,
so ist das Molekulargewicht M = —
C. Aus der Gefrierpunktserniedrigung. (Sehr leicht auszuführende Methode.) 1 Gramm-
Molekül einer beliebigen Substanz in 100 g eines und desselben Lösungsmittels gelöst, ruft stets
die gleiche Erniedrigung des Gefrierpunkts hervor. Man kann die molekularen Erniedrigungen durch
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Gefrierversuche ermitteln oder nach der Formel 0,02 berechnen, worin T die absolute Erstar-
rungstemperatur (von — 378° an gerechnet) und w die latente Schmelzwärme des Lösungsmittels be-
zeichnet. Die Gefrierpunktserniedrigungen betragen:
Ameisensäure 28°; Äthylenbromid 118°; Benzol 50°; Essigsäure (Eisessig) 39°; Naphthalin
70°; Nitrobenzo] 71°; Phenol 76°; Thymol 92°; Wasser 419°.
Bezeichnet g die auf 100 g Lösungsmittel vorhandene Anzahl Gramm der Substanz, D die
gefundene Gefrierpunktserniedrigung (Depression) und r die Konstante der molekularen Ernie-
drigung des Lösungsmittels, so ist das Molekulargewicht M = Sn
Die sämtlichen für Molekulargewichtsbestimmungen nötigen Apparate werden mit allem
Zubehör von den einschlägigen Firmen geliefert. 5. die betreffenden Kataloge.
Für die Technik ergibt sich das Molekulargewicht als die Summe der Atomgewichte, in
kristallwasserhaltigen Verbindungen natürlich zuzüglich der Wassermoleküle. Man erhält so z. B.
aus den Gewichten der Atome des p-Aminophenols NH,.C,H,.OH das Molekulargewicht = 109
und damit zugleich die Gewichtsmenge, die mit einem anderen Molekül zur Umsetzung gebracht
werden muß. Da jedoch die technischen Chemikalien in den meisten Fällen nicht von 100proz.
Reinheit sind, andererseits im laufenden Betrieb oder Kauf stets in ein und derselben Beschaffenheit
geliefert werden, legt man in. den Betriebslaboratorien eigene Molekulargewichtstabellen an bzw.
signiert Flaschen und Gefäße in diesem Sinne, Ein Aminophenol, das chemisch rein das Molekular-
gewicht 109 besitzt, aus der Fabrikation jedoch stets mit 10% Salzgehalt geliefert wird, hat demnach
dann das „Molekulargewicht‘“ 119,9, d.h. man muß 120 T], der Base in die Reaktion einführen.
Molekularwärme: Spez. Wärme.
Moleküle: Die kleinsten Teile, in die ein Stoff ohne Änderung seiner Natur zerlegt werden
kann. Alle Stoffmolekeln außer jenen der einatomigen Metalle und Edelgase sind aus mehreren
Atomen zusammengesetzt.
Molererde: An manchen, z. B. an den dänischen Küsten, in großen Lagern vorkommende
Diatomeenerde, die wegen ihrer geringen Wärmeleitfähigkeit örtlich zur Herstellung von Ziegeln, zur
Ausführung von Kesseleinmauerungen und zu Zwischendeckeneinlagen für Gebäude geeignet ist.
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