Full text: Blüchers Auskunftsbuch für die chemische Industrie (2. Halbband, L - Z)

Patentrot—Patschuliöl. 923 
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die Möglichkeit besteht, daß Ozon so billig erzeugt wird, daß die durch Ozon erreichte Beschleunigung 
der Oxydation das Produkt noch weiter verbilligt. Man wird also diesen Gedanken zum Inhalt eines 
Unteranspruches machen. Daran anschließend können noch weitere Unteransprüche aufgestellt 
werden, die sich auf die einzelnen Ausführungsformen des Verfahrens erstrecken. So könnte man 
einen Unteranspruch aufstellen auf die Verwendung von Katalysatoren, z. B. Holzspäne, Glaskugeln, 
den nächsten auf die feine Verteilung des Alkohols durch eine Brause, einen weiteren auf die Hinzu- 
fügung von Luft unter Druck. 
Da jede Patentschrift eine wissenschaftliche Darstellung sein soll, so sollten. in ihr nur die- 
jenigen Stoffe angegeben werden, die tatsächlich untersucht sind. Aus einer einzigen Reaktion oder 
3iner Reihe von Reaktionen darf nicht ohne weiteres geschlossen werden, daß eine Ausdehnung 
zuf die ganze Klasse ähnlicher Körper möglich ist. Ein solcher Anspruch kann dann sogar der Gefahr 
der Vernichtung unterliegen, weil die Erfindung mit dem allgemeinen Inhalt unrichtig und gewerblich 
nicht verwertbar ist. Daher ist es unbedingt notwendig, in den Ansprüchen nur die als sicher erkannten 
Wege des Verfahrens zu beanspruchen und in der Beschreibung durch Beispiele zu belegen. 7 
Die durch diese Untersuchungen festgelegten Ansprüche dienen als Grundlage für die Beschrei- 
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Patentgesetz 
und Gesetz, betreffend den Schutz von Gebrauchsmustern 
Dr. Arnold Seligsohn 
Justizrat, Rechtsanwalt und Notar in Berlin 
Sechste Auflage 
Groß-Oktav. VII, 636 Seiten. Geb. M 15.50 
erläutert von 
1920, 
Patentgesetz ı 
vom 7. April 1891 
Nebst Ausführungsbestimmungen, völkerrechtlichen Verträgen und Patent- 
anwaltsgesetz, unter eingehender Berücksichtigung der Rechtsprechung des 
Reichsgerichts und der Praxis des Patentamts. 
von R. Lutter 
Geh. Regierungsrat im. Reichspatentamt 
Achte völlig neubearbeitete Auflage 
1920.  Taschenformat. 429 Seiten, Geb. M 4.— ; 
(Guttentagsche Sammlung Deutscher Reichsgesetze Nr. 22.) 
Verlag von Walter de Gruyter & Co. / Berlin W 10 und Leipzig 
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Patentrot: Quecksilberfarben. 
Patentsalz: Antimonverbindungen 2b; s. a. Basische Farbstoffe. 
Patentzinkweiß : Zinkfarben. 
Patina: Kupfer(-legierungs-Joberflächenbehandlung. SS. a. Aerugo. 
Patioverfahren: Silber (Amalgamation). 
Patronen-: Messing; s. a. Tabak, 
Patronenfett: Zum Überziehen von Gewehrpatronen, auch zum Reinigen der Läufe nach dem 
Schuß geeignet, meist bestehend aus Schmelzen von Vaselin, z. B. mit 15% Natriumoleat (Ballistol) 
dder aus Gemischen von Riecinus-Alkaliseife mit Glycerin oder Alkohol usw. 
Patronit: Vanadium. 
Patschuliöl: Oleum foliorum patchouli (Riechstoffe). Aus den Blättern der hinterindischen 
Labiate Pogostemon patchouli Pellet durch Destillation der getrocknet und gepreßt verfrachteten 
Kräuter mit Dampf in Europa, in 1,4 bis 4% Ausbeute, je nach der mehr oder weniger weit vorge- 
schrittenen enzymatischen Spaltung des Glucosides vor und während des Transportes. Gelbes bis
	        
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