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Einleitung.
Die Eintheilungen, welche hier bei der Beschreibung
der verschiedenen Arbeiten des Riemers und Sattlers
festgestellt worden sind, basiren sich nicht allein auf die
Grundsätze der Gewohnheit und der Deutlichkeit, sondern
auch auf gesetzliche Verordnungen.
In fast allen, oder doch wenigstens in den meisten
Provinzen Deutschlands sind die Riemer und Sattler in
zwei besondere Zünfte getrennt, welche aber in Hinsicht
der Grenzen ihres Gewerbes oft miteinander im Streite
liegen; jedoch trifft es auch bisweilen, daß es an vielen
Orten (und fast immer in den Landstädten) keine eigenen
Riemer giebt, sondern Sattler und Riemer in einer
Person vereinigt sind.
Da nun in neuerer Zeit, namentlich im ganzen Kö—
nigreich Preußen, die Riemer- und Sattlerarbeit vereinigt
ist und dadurch dem Sattler das Recht zusteht, auch Ge—
schirre und Reitzeuge zu fertigen, ist es nothwendig, daß
dieser auch die Riemerprofession verstehe und alle dahin
Schauplatz, 64. Bd. 6. Aufl.