Full text: Deutsche Münzreform und die Edelmetallbewegung während der Jahre 1871 - 1875

III. Abschnitt. 
a) Die Reichs-Scheidemünzen. 
— Einführung der Goldwährung kommt dem Silber als Münzmetall nur eine 
untergeordnete Rolle zu. So wichtig das Gold für den Großverkehr ist, ebenso unentbehrlich 
ist Silber für die Transactionen im Kleinen. Practische Gründe, die hauptsächlich durch die 
Natur des Metalles bedingt sind, lassen es nicht räthlich erscheinen, die Stückelung der Währ⸗ 
ungshauptmünze soweit auszudehnen, daß wir selbst bei kleinen Umsätzen im täglichen Leben, 
die von Hand zu Hand erfolgen, ein streng vollwichtiges Geld benutzen können. 
Die Frage ist nun die, wie weit bei reiner Goldwährung die Functionen der Silber—⸗ 
scheidemünzen gehen, innerhalb welcher Grenzen die Circulation dieser Münzen sich bewegen dürfe, 
um einerseits den Bedürfnissen als Ausgleichsmittel im täglichen Verkehr zu genügen, anderseits 
den Bestand und die Reinheit der Währung nicht zu beeinträchtigen. 
Je kleiner die niedrigste Währungsmünze, um so niedriger kann der Werth der größten 
Scheidemünzen gegriffen werden. In wirthschaftlich hochentwickelten Staaten wird man weniger 
Scheidemünzen bedürfen. Die Transactionen vollziehen sich rascher, auch die kleineren Umsätze 
werden sich dem Betrage der niedrigsten Währungsmünze häufiger nähern, die Scheidemünzen 
werden auf ihren Zweck, nur als Ausgleichungsmittel zu dienen, mehr beschränkt werden. 
Nicht die Kopfzahl allein gibt den richtigen Maßstab für die Größe des Bedarfs an 
Scheidemünzen in allen Ländern, dieser Bedarf hängt von den Verhältnissen des Wohlstandes, 
des Verkehrs und täglichen Lebens der Bevölkerung ab. 
Die Grundlage der reinen Silberwährung der Staaten des ehmaligen Deutschen Bundes 
bildete die Wiener Münzconvention vom Jahre 1857. Für die Länder der Thalerwährung 
bestimmte sie den 30-Thalerfuß, für Süddeutschland den 521,3-Guldenfuß. Vereinsmünze war 
der Thaler und Doppelthaler. Landescourantmünzen der 3 und , Thaler im Norden, das 
2, 1 und ! Guldenstück für den Süden. Als Scheidemünzen wurden betrachtet der !/2, I4, 
! / z0 und 1/60 Thaler, die 6, 3 und 1 Kreuzerstücke. Wie nun aus den Motiven und Uebersichten 
zum Entwurfe eines Münzgesetzes (Actenstück Nr. 15 der Deutschen Reichstags-Verhandlungen 
Session 1873) ersichtlich ist, betrug die Ausprägung an Silberscheidemünzen vor und nach dem 
Wiener⸗Münzvertrag bis zum Jahre 1871 für die Staaten des Deutschen Reiches: 
16,188,579. 13. 3. in Thaler⸗Währung 
11,959,030. 15. 15. in Gulden-Währung 
936,273. 28. 7. in den Hansestädten. 
Zusammen: 29,083,833. Thlr. 27. Gr. 3. Pf.
	        
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