Full text: Deutsche Münzreform und die Edelmetallbewegung während der Jahre 1871 - 1875

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Die Einziehungen bis dahin betragen 
0,938,031 21 — in Thalerwährung 
1,3457,071 25 10 in Guldenwährung 
14,817 — — in den Hansestädten. 
Zusammen: 2,409,920 Thl. 16 Gr. 10 Pf. 
Mithin betrug der Ueberschuß über die Einziehungen 26,673,963 Thl. 10 Gr. 3 Pf. oder 
in runder Summe 80 Millionen Mark auf 35 Millionen Einwohner und 2,8 Mark auf den 
Kopf der Bevölkerung. Von verschiedenen Seiten ist der Versuch gemacht worden in Betreff der 
Scheidemünzen den jährlichen Abgang zu ermitteln. Die betreffenden Angaben weichen jedoch so 
sehr von einander ab, daß die Feststellung der im Umlaufe gewesenen Scheidemünzen fast 
unmöglich erscheint. Wenn hiernach auch darauf verzichtet werden muß, die Menge der coursirt 
habenden Münzen zu ermitteln, so dürften doch vorstehende Zahlen insoferne Interesse gewähren, 
als sie die statistisch feststellbaren Grundlagen darstellen, von welchen bei einer Abschätzung des 
Umlaufs deutscher Scheidemünzen auszugehen sein wird. FXeller (die Frage der internationalen 
Münzeinigung, Stuttgart 1869) berechnet den Scheidemünzenumlauf im süddeutschen Münzgebiete 
in runden Zahlen an 
A x; 
—F 
* Kreuzerstücken zu 161/, Mill. Gulden 
/ 3 5 2 / 
LI/, 5 
14 
71 
—n 
in Kupfern, — n i 
Zusammen auf 22 Mill. Gulden, 
was bei einer Bevölkerung von 101,, Millionen Einwohner circa 8,6 Mark per Kopf der Be⸗ 
völkerung ergibt, während nach dem Wiener Münzvertrag die Grenze zu 2,, Mark bezeichnet ist. 
Die Einziehungen von 1871 -1875 betrugen: 
in 6 Kreuzerstücken 17,551,768,06 Mark 
/ 3 // 2,427, 143,06 // 
114,742,0000, 
20,093,6221 Mark 
in Kupfermünzen 253,189.23 , 
Zusammen: 20,346,851 Mark) 
oder 2 Mark per Kopf. Es waren also bis Ende 1875 an 66 Procent der ausgegebenen 
süddeutschen Scheidemünzen eingezogen. Es herrschte unstreitig eine Verschiedenheit zwischen Nord⸗ 
und Süddeutschland, welche selbst innerhalb des Gebietes der Thalerwährung dadurch Anerkennung 
fand, als im Jahre 1861 dem in Gemäßheit des Vorbehalts in Ziffer 1 des Separatartikels 8 
zum Wiener Münzvertrag von der Kgl. Sächsischen Regierung gestellten Antrag, den Maximal— 
betrag der Scheidemünzen für das Königreich Sachsen von 5/5 Thaler auf einen Thaler oder 
drei Mark per Kopf der Bevölkerung zu erhöhen, die Zustimmung der übrigen Staaten zu Theil 
wurde. Dazu kommt noch der nicht unwichtige Umstand, daß die kleinste Courantmünze in 
Süddeutschland das Einhalbguldenstück in der Thalerwährung das viel kleinere, Einsechstel—⸗ 
Thalerstück war. Die Verpflichtung zur Annahme von Silberscheidemünzen hatte für die Länder 
des 521/Guldenfußes den Betrag von einem halben Gulden, für die Länder des Thalerfußes 
den Betrag von einem Sechstelsthaler zur Grenze. Wenn diese Maximalgrenze auch etwas zu 
niedrig gegriffen schien, so war sie doch bei dem Chaos der damaligen Scheidemünzencirculation 
höchst gerechtfertigt. Durch das Einströmen der von Oesterreich seit dem Jahre 1848 ausgeprägten 
Silberscheidemünzen mit der Bezeichnung „Sechs Kreuzer“, bei denen der Conventionsfuß verlassen 
worden war, wurde Süddeutschland mit Scheidemünzen förmlich überschwemmt. Von diesen 
*) Bis Ende Septbr. 1876: 282/, Millionen Mark.
	        
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