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borne schauen scharf aus nach See zu. In erster Linie haben sie
aufzupassen auf Schiffe, die in Sicht kommen. Bei Nachtzeit ist es
hauptsächlich nicht die Massenerscheinung des in Sicht kommenden
Schiffes, welche das Auge sucht. Es ist vor allem das rote oder
grüne Licht, welches sich zeigt, oder wie sich beide Lichter etwa
zeigen. Aus diesen Lichtern kann man auf den Kurs des gesichteten
Schiffes schließen, ob derselbe Gefahr des Zusammenstoßes bringt,
oder nicht. Die Meldung von vorne, von dem Seekadetten am
Krahnbalken, lautet deshalb vorkommenden Falls 3. B. nicht „Schiff
in Sicht, drei Strich in Lee“, wie am Tage, sondern: „Rotes Licht
an Backbord, drei Strich voraus!“ In diesem Falle ist keine Gefahr,
denn Schiffe, welche einander die gleichfarbigen Lichter zeigen, gehen
stets klar voneinander. Es lautet nämlich die gesetzliche Bestimmung
in Verse gebracht folgendermaßen:
„Für jeden Segler gilt dies Gebot:
An Steuerbord grün, an Backbord rot —
(soll die Farbe der Laterne sein)
An Dampferbord hast Du die nämliche Pflicht,
Dazu am Vormast ein weißes Licht.
Hoch über Schiff soll dessen Schein
Nicht minder als zwanzig Fuß englisch sein.
(Aus Deutscher Schiffskalender 1889.)
Der Seekadett vorne auf Nachtposten hat für das Brennen der
Buglaterne an seiner Seite aufzukommen. Er hat sofort zu melden,
wenn dieselbe schlecht brennt, oder erloschen ist. Bei hochaufspritzen⸗
dem Wasser am Bug kommt letzteres öfters vor. Die Posten am
Krahnbalken müssen natürlich auch auf alles andere, was von see⸗
männischer Wichtigkeit ist, aufmerken: in Sicht kommen von Land,
Klippen, Brandung, Leuchtfeuer ꝛc.
Unsere beiden Seekadetten vorne auf Ausguckposten haben sich
in ihre Düffelüberzieher gehüllt und die schottische Mütze tief ins
Gesicht heruntergezogen; denn kühl und scharf weht der Wind, doppellt
empfindlich, weil man einige Tage vorher noch in der Tropensonne
briet. Das Bugwasser schäumt dazu auf, und naßkalter Sprühregen