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37) Mit dieser Beförderung wird gleichzeitig das Dienstalter
festgesetzt, und zwar auf Grund der Dienstzeugnisse und des Ge—
samtergebnisses der Seeoffizierprüfung.
38) Diejenigen Fähnriche zur See, welche kein genügendes
Dienstzeugnis erlangt haben, können noch ein weiteres Jahr als
Fähnriche an Bord bleiben. Sie werden dann in den nächsten
Jahrgang eingereiht.
39) Diejenigen Fähnriche zur See, welche die Seeoffizierprüfung
mit Allerhöchster Belobigung bestehen, erhalten ein Dienstalter vor
den anderen ihres Jahrgangs.
Allgemeines.
40) Die Art der praktischen und theoretischen Ausbildung der
Seekadetten und Fähnriche zur See sowie das Verfahren bei der
Offizierwahl werden durch besondere Bestimmungen geregelt.
41) Die Seekadetten und Fähnriche zur See bleiben während
ihrer Dienstzeit in diesen Dienstgraden der Inspektion des Bildungs—
wesens unterstellt.
Bemerkungen. Wir kommen zunächst noch einmal auf die
Aufnahme-Bedingungen zurück. Da die bestandene Fähnrichsprüfung
ein Bildungsabschnitt in der Erziehung im Kadettenkorps ist und
mit dem Abiturienten-Examen gleichgerechnet wird, so ist den Eltern
hierdurch die Möglichkeit gegeben, den Sohn von dem Korps aus
direkt in die Marine eintreten zu lassen. Der junge Mann hat
alsdann von vornherein eine gute militärische Vorbildung und
ist an das Leben unter Kameraden, an Dienst und Ordnung
gewöhnt — die „Seebeine“ wird er später auch noch bekommen.
Danach hat er entschieden viel vor anderen voraus, welche von den
Bymnasien ꝛc. kommen. Selbstverständlich nur für diesen Beruf.
Was die Ablegung der Abiturienten-Prüfung anbelangt, so ist
es vielfach Ansicht, daß sie zur Ergreifung eines anderen Berufes
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für den Seedienst nicht passen sollte. Es ist hierbei jedoch zu
bhedenken, daß durch dieses Examen das Eintrittsalter in die Flotte
ohnehin schon hinausgeschoben wird und, daß nachdem vielleicht noch