Anhang.
Ausführungsbestimmungen
für die
Annahme und Ginstellung als Seekadett
in der
Kaiserlichen Marine.
8 1.
Anmeldungspapiere.
Bei der Anmeldung zur Einstellung als Seekadett sind die
nachfolgenden Papiere einzureichen:
1) Geburtsurkunde und Abschrift des Taufregisters.
2) Ein Nationale, nach Anlage J.
3) Der von dem Angemeldeten unter Aufsicht eines Offiziers
oder Lehrers angefertigte und dahin bescheinigte Lebenslauf
nach Anlage II.
Eine Übersicht des genossenen Unterrichts nebst den zuge— Me 77
hörigen Schulzeugnissen, nach Anlage III. An, —
Entweder v
a. ein vollgültiges Abiturientenzeugnis eines deutschen
Gymnasiums oder eines deutschen Realgymnasiums,
b. das Zeugnis über die bestandene Fähnrichsprüfung
der Armee
»der
c. das Zeugnis für die Prima eines deutschen Gymna—
siums oder eines deutschen Realgymnasiums.
Ist der Betreffende zur Zeit der Anmeldung noch
nicht im Besitz eines solchen Zeugnisses, so ist dasselbe
spätestens zu dem Eintrittstermin vorzulegen.