Full text: Der Marineoffizier

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5) Über das Einkommen in den Dienstgraden vom See— 
kadett bis zum Oberleutnant zur See giebt die Anlage VIII An 
Aufschluß. —— 
84. 
Benachrichtigung der Ersatzbehörden. 
Von der erfolgten Einstellung jedes Seekadetten sowie von der 
etwaigen Entlassung jedes Seekadetten oder Fähnrichs zur See hat 
die Direktion der Marineschule den Zivilvorsitzenden der Ersatz— 
kommission des Wohnortes des Betreffenden — siehe Wehr-Ordnung 
8 25, 2, 3 und 4 — unter Angabe seines Geburtsortes und 
Geburtstages zu benachrichtigen. 
Berlin, den 17. April 1899. 
Der Staatssekretär des Reichs-Marine-Amtes. 
gez. Tirpitz. 
Bemerkungen. Ausden vorliegenden Ausführungsbestimmungen, 
sowie den Anlagen geht hervor, daß von vornherein durch eine 
strenge Beaufsichtigung dafür gesorgt wird, überflüssige Kosten zu 
bermeiden. Das Interesse der Seekadetten und ihrer Angehörigen 
wird in jeder Weise wahrgenommen, soweit dies irgend möglich ist. 
Dringend notwendig ist aber auch, daß die Angehörigen hierbei 
Hand in Hand mit den Behörden gehen und sich streng an diese 
Vorschriften halten. Dies bezieht sich ganz besonders auf die 
Zulagenfrage. Es ist gerade so viel gefordert als notwendig erscheint. 
Ein junger Mann, welcher ins Leben tritt, soll selbst einteilen, wirt— 
schaften und haushalten lernen. Es ist deshalb keine Wohlthat für 
einen solchen, wenn ihm all' zu reichliche Geldmittel zur Verfügung 
stehen, und er sich an Ausgaben gewöhnt. Im Leben spielen die 
ökonomischen Verhältnisse in allen Berufsarten eine sehr große Rolle, 
und der tüchtigste Offizier „geht vor die Hunde“, wenn er nicht 
geordnete Verhältnisse hat und mit aller Energie aufrecht erhält. 
Kohlhauer, Der Marineoffizier.
	        
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