236
b.
Eine monatliche Zulage von mindestens 40 Mark bis zur
Beförderung zum Offizier und alsdann bis zur Be—
förderung zum Oberleutnant zur See eine weitere Zulage
von monatlich 50 Mark zu zahlen.
Während der einjährigen Kommandierung desselben zur
Marineschule außerdem noch einen Unterhaltungszuschuß
von mindestens 240 Mark einzuzahlen.
Die Kosten der Ausrüstungen während der Fähnrichszeit
und nach erfolgter Beförderung zum Offizier zu tragen.
2
8*
J.
(Ort), den .. . . . ... . .
19.........
kmwuunierschrift.
Anlage VII zu 8 3, 4.
Berechnung
ungefähren Kosten der Laufbahn vom Seekadetten bis
zum Oberleutnant zur See.
Erstes Jahr.
) Vollständige Eintrittsausrüstung, einschließlich Schuhwerk
und Wäsche ꝛc., etwa..... 800 Mk.
2) Zulage für 12 Monate, je 40 Mk. 480
zusammen 1280 Mk.
der
Zweites Jahr.
) Unterhaltungszuschuß während der Komman—
dierung auf der Marineschule... ...
2) Zulage für 12 Monate, je x0 Mk. ...
3) Ergänzung der Ausrüstung.
240 Mt.
480,
— ——
zusammen 920 Mk.