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Anlage VIII zu 8 5, 5.
Übersicht
des
Einkommens in den Dienstgraden vom Seekadetten bis
zum Oberleutnant zur See.
Das monatliche Einkommen beträgt:
1) für den Seekadetten
Löhnung einschießlich Kleidergeld.
für den Fähnrich zur See
Löhnung einschließlich Kleidergeldd.
für den Leutnant zur See
Gehalt....
für den Oberleutnant zur See
Gehalt einschließlich 15 Mark nicht pensions—
fähiger Zulage .
Dazu kommen:
Für 1) und 2) a. an Bord: freie Wohnung und
Verpflegung
b. an Land: Verpflegungszuschuß
monatlich ungefähr 135 18 Mk.
Für 3) an Land: Tischgeld monatlich ungefähr 6 Mk.
Für 3) und 4), a. an Bord: freie Wohnung und
Verpflegung,
Servisbetrag monatlich .. 25,00
Wohnungsgeldzuschuß
monatlich ..... 18,75 -22,50,
an Land: Servisbetrag
monatlich im Winter 29,70 — 43,80
im Sommer.. . 21,30-31,20,
Wohnungsgeldzuschuß
monatlich .*
18,75 -22,50