Full text: Zur Frage der Erziehung des künstlerischen Nachwuchses

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IV. SCHULEN FÜR ANGEWANDTE KUNST 21 
DIE KUNSTGEWERBESCHULE 
Fi weit bedeutungsvoller als die Ausbildung der Maler und 
Bildhauer, die hier nur gestreift werden konnte, muß die 
Erziehung zur angewandten Kunst gehalten werden, deren Werke 
täglich und stündlich vor unseren Augen stehen und durch die 
gewollt oder ungewollt unser Schönheitsempfinden auf Schritt und 
Tritt berührt wird. Für die Berufe des Baukünstlers und gewerb- 
lichen Gestalters kann es keinem Zweifel unterliegen, daß sie 
auf das Handwerk, die urtümliche Form alles Bildens und Ge- 
staltens, begründet werden müssen. Namentlich ist es bei Hand- 
werker- und Kunstgewerbeschulen eine natürliche Forderung, 
daß dem Schulbesuch die Handwerkslehre vorauszugehen hat. 
Ob die Handwerkslehre den Anspruch erheben kann, die an 
sie zu stellenden Anforderungen heute noch vollständig zu er- 
füllen, ist freilich eine andere Frage. Da es sich aber bei den 
Besuchern dieser Schulen zumeist um Volkskreise handelt, die 
mit einfacher Volksschulbildung, also bereits nach dem 14. Jahre, 
ihren Beruf aufnehmen, so bedeutet es kaum eine Erschwerung, 
zu verlangen, daß Sie zunächst bis zum 17. oder 18. Jahre 
eine Handwerkslehre erledigen, um erst dann in die Schule 
einzutreten. Schülern, die eine höhere Schulbildung mitbringen, 
wird man eine abgekürzte handwerkliche Beschäftigung ZzU- 
billigen können, zumal die Kunstgewerbeschulen heute mit aus- 
gedehnten Lehrwerkstätten ausgestattet sind. 
Die Kunstgewerbeschulen sind die letztentwickelte Art von 
künstlerischen Ausbildungsstätten. Sie sind entstanden im An- 
schluß an die Weltausstellung in London vom Jahre 1851, über 
die der damals als politischer Flüchtling in England weilende 
deutsche Architekt Gottfried Semper eine ausführliche Denk- 
schrift mit dem Ziele veröffentlichte, die verlorengegangene 
Kunstfertigkeit früherer Zeiten durch Einrichtung von Schulen
	        
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