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IV. SCHULEN FÜR ANGEWANDTE KUNST 21
DIE KUNSTGEWERBESCHULE
Fi weit bedeutungsvoller als die Ausbildung der Maler und
Bildhauer, die hier nur gestreift werden konnte, muß die
Erziehung zur angewandten Kunst gehalten werden, deren Werke
täglich und stündlich vor unseren Augen stehen und durch die
gewollt oder ungewollt unser Schönheitsempfinden auf Schritt und
Tritt berührt wird. Für die Berufe des Baukünstlers und gewerb-
lichen Gestalters kann es keinem Zweifel unterliegen, daß sie
auf das Handwerk, die urtümliche Form alles Bildens und Ge-
staltens, begründet werden müssen. Namentlich ist es bei Hand-
werker- und Kunstgewerbeschulen eine natürliche Forderung,
daß dem Schulbesuch die Handwerkslehre vorauszugehen hat.
Ob die Handwerkslehre den Anspruch erheben kann, die an
sie zu stellenden Anforderungen heute noch vollständig zu er-
füllen, ist freilich eine andere Frage. Da es sich aber bei den
Besuchern dieser Schulen zumeist um Volkskreise handelt, die
mit einfacher Volksschulbildung, also bereits nach dem 14. Jahre,
ihren Beruf aufnehmen, so bedeutet es kaum eine Erschwerung,
zu verlangen, daß Sie zunächst bis zum 17. oder 18. Jahre
eine Handwerkslehre erledigen, um erst dann in die Schule
einzutreten. Schülern, die eine höhere Schulbildung mitbringen,
wird man eine abgekürzte handwerkliche Beschäftigung ZzU-
billigen können, zumal die Kunstgewerbeschulen heute mit aus-
gedehnten Lehrwerkstätten ausgestattet sind.
Die Kunstgewerbeschulen sind die letztentwickelte Art von
künstlerischen Ausbildungsstätten. Sie sind entstanden im An-
schluß an die Weltausstellung in London vom Jahre 1851, über
die der damals als politischer Flüchtling in England weilende
deutsche Architekt Gottfried Semper eine ausführliche Denk-
schrift mit dem Ziele veröffentlichte, die verlorengegangene
Kunstfertigkeit früherer Zeiten durch Einrichtung von Schulen