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aus dem Material zu entwickelnde künstlerische Formung ge-
lehrt werden, die das Handwerk in der Regel nicht geben kann.
Denn „das Handwerk‘‘, so sagt Goethe, „wird immer schlechter,
je mehr es sich von der Kunst entfernt; es ist respektabel,
wenn es der Kunst gehorcht‘“. Das Ziel der Kunstgewerbe-
schule ist einmal, eine höhere Ausbildung in den Handwerken
zu übermitteln, die noch auf Selbstausübung begründet sind,
wie etwa Edelmetallbearbeitung, Graphik, Kunstschmieden,
Keramik, Glasschliff, Buchbinden usw. (alles Techniken, bei
denen Kunst und Handwerk durchaus Hand in Hand gehen).
In zweiter Linie liegt der Kunstgewerbeschule die Aufgabe ob,
Entwerfende für jene gewerblichen Techniken zu erziehen, die
ganz oder teilweise bereits in die Industrialisierung übergeführt
worden sind. Sie lehrt z. B. Flachmusterentwurf für Stoffe,
Tapeten, Teppiche, Linoleum, sie erzieht Möbel- und Innenaus-
stattungszeichner, Entwerfer für Metallarbeiten, für Gebrauchs-
graphik, für die Gold- und Silberindustrie, für Frauenkleidung,
für alle Webetechniken und für andere Zweige des Kunstge-
werbes. Die Entwerfer müssen nach heutiger Auffassung aber
unter allen Umständen auf dem Boden des Handwerkes stehen.
Sie müssen das Grundhandwerk des Gebietes, um das es sich
bei ihrer Entwurfstätigkeit handelt, selbst gelernt und mög-
lichst die Gesellenprüfung vor dem Schulbesuch abgelegt haben.
Ein festgefügter Lehrgang und eine Abschlußprüfung sorgen
ferner dafür, daß sie das Technische und die allgemeinen
Grundlagen des Berufs auf der Kunstgewerbeschule sich wirklich
aneignen. Die Zeiten des „allgemeinen kunstgewerblichen
Entwerfers‘‘ sind vorüber. Nur auf dem Boden der Technik
wird der Entwurf gepflegt. Und so hat sich denn für die
heutige Kunstgewerbeschule der Grundsatz herausgebildet, daß
entwurfliche Arbeit in den Klassen überhaupt nur soweit ge-
trieben wird als sie der Anfertigung der Gegenstände in der
Schulwerkstatt dient. In die Luft gezeichnete Entwürfe werden
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