Full text: Zur Frage der Erziehung des künstlerischen Nachwuchses

Nun mag es richtig sein, daß die Einreihung eines Teiles 
der Architektenschaft in den Staatsdienst gleiche Vorbedingungen 
mit denen der Juristen und der übrigen Verwaltungsbeamten 
erheischt. Nachdem aber in den letzten Jahrzehnten der Stand 
der Privatarchitekten eine immer größere Bedeutung erlangt hat, 
sollte die Ausbildung der staatsbeamteten Architekten gesondert 
vehandelt und dafür bei der allgemeinen Architektenausbildung 
endlich auf die Sache selbst losgegangen, d. h. der dafür best- 
geeignete Weg mit Entschiedenheit eingeschlagen werden. 
Zunächst wird es sich darum handeln, den Baubeflissenen 
in den bildungsfähigsten Jahren seinem Beruf zuzuführen, und 
zwar möglichst über das Handwerk hinweg. Die erste Staffel 
dieses Weges ist geebnet in der nichtakademischen Ausbildung 
des Architekten, die über die Baugewerkschule führt. 
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